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AGV der Verlage und Buchhandlungen in NRW e.V. hat neue Satzung beschlossen / Sonderkündigungsrecht bis Ende Februar 07

Am 21. November 2006 tagte die Hauptversammlung des Arbeitgeberverbandes der Verlage und Buchhandlungen in NRW e.V.. Nun gibt der Verband die Satzungsänderungen bekannt, die damals beschlossen wurden:

„Der Arbeitgeberverband muss künftig aus rechtlichen Gründen deutlich vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels abgegrenzt werden. Die bisherige Satzung bedurfte daher einer grundlegenden Überarbeitung, die nun mithilfe mehrerer beratender Anwälte geleistet wurde. Der vorgelegte Entwurf wurde von der Hauptversammlung des AGV angenommen, ebenso der Entwurf der neuen Beitragsordnung.

Die Finanzierung des AGV wurde bisher indirekt betrieben, für Mitglieder des Börsenvereins, die auch Mitglied im AGV waren, führte der Börsenverein 5% des BV-Beitrags an den AGV ab. Ab 2007 werden nun für die AGV-Mitgliedschaft eigene Beiträge erhoben, die dann die tarifpolitische Arbeit des AGV in NRW weiter ermöglichen sollen.

Da Herr Ulrich Ohm (Buchhandlung Dietsch, Düsseldorf-Benrath) aus dem 3-köpfigen Vorstand ausschied , musste ein nachrückendes Vorstandsmitglied neu gewählt werden. Einstimmig (mit einer Enthaltung) entschied sich die Hauptversammlung für Dr. Ludger Claßen (Klartext Verlag).

Da sich die Bedingungen für die Mitgliedschaft im neustrukturierten Verband ändern, erhalten die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Verlage und Buchhandlungen in NRW (Stand 31.12.2006) ein Sonderkündigungsrecht rückwirkend zum 31.12.2006, wenn Sie ihre bisherige Mitgliedschaft nicht aufrecht erhalten möchten. Das Sonderkündigungsrecht kann bis zum 28.2.2007 wahrgenommen werden und muss schriftlich an die Geschäftsstelle des AGV geschickt werden. Die Mitgliedsunternehmen wurden bereits per Brief über die Satzungsänderung, die neuen Beiträge und das Sonderkündigungsrecht informiert.“

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit möchten wir bei Ihnen die neueste Textausgabe InsO bestellen.

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