Der Autor Jürgen Trimborn teilt anlässlich der Taschenbuchveröffentlichung seines Buchs „Hildegard Knef. Die Biographie“ im Goldmann Verlag dem BuchMarkt seine Sichtweise über die Entscheidung der damaligen Verlagsleitung der Deutschen Verlags-Anstalt (DVA) mit, [mehr…] den Titel nach massiven juristischen Angriffen nicht mehr als Hardcover neu aufgelegt zu haben. Die DVA nimmt diese Auffassung zur Kenntnis, legt aber Wert auf folgende Klarstellung:
Anfang September 2005 veröffentlichte Jürgen Trimborn seine Knef-Biografie, in der er – so die mit ihm abgestimmte Verlagswerbung – „einige ihrer am besten gehüteten Geheimnisse“ aufdecken wollte. Nach Lektüre des Buchs erhob Paul von Schell, Knefs letzter Ehemann, Einspruch gegen das Bild, das Trimborn von seiner Frau zeichnete. Paul von Schell und sein Anwalt hatten zahlreiche angeblich unwahre Darstellungen in dem Band entdeckt und befürchteten deshalb eine Verzerrung des Lebensbildes von Hildegard Knef. Der Witwer drohte deshalb mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.
Selbstverständlich ließ die DVA den Vorgang sofort juristisch prüfen. Der damals mandatierte Anwalt kam zur Einschätzung, dass zahlreiche Vorwürfe entweder widerlegt oder als Lappalien unbeachtlich bleiben könnten, ein paar wenige Darstellungen Trimborns aber zwar höchst plausibel klangen, jedoch schon wegen der historischen Abläufe nicht mit der rechtlich gebotenen Eindeutigkeit nachweisbar waren (deren Gegenteil zwar vermutlich meist ebenfalls nicht, aber die Beweislast lag klar bei Verlag und Autor).
Aus diesem Grund empfahl der Anwalt, zur Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten das Buch bis zu einer Klärung aller strittigen Passagen zurückzuziehen. Diese Klärung zog sich aber dann – nicht zuletzt wegen des Erwerbs der DVA durch Random House und des unabhängig davon erfolgten Verlegerwechsels – länger hin als geplant, so dass nach Einschätzung des Verlages eine Neuerscheinung des Titels als Hardcoverausgabe nicht mehr angeraten war. Stattdessen sollte die Zeit genutzt werden, unter Beachtung der abgegebenen Unterlassungs-Verpflichtungserklärungen eine Taschenbuchfassung zu erstellen, die nunmehr vorliegt, worüber sich Verlag und Autor gemeinsam freuen.
Deutsche Verlags-Anstalt







