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Bundestag debattiert über Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose

Heute befaasst sich der Bundestag erneut mit dem Thema Lohkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose, meldet Beck-Online.

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beschloss bereits am 04.07.2007 mit den Stimmen der Koalition zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Union und SPD (BT-Drs. 16/5715 und 16/5714) zur Änderung des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGB), so der Dienst. Heute soll diese Vorlage abschließend behandelt werden. Die Gesetze sollen am 01.10.2007 in Kraft treten.

In dem einen Entwurf geht es um Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren. Vor der Abstimmung wurde der Entwurf auf Antrag der Koalitionsfraktionen dahin geändert, dass die Altersgrenze auf 18 Jahre herabgesetzt wurde. Betriebe, die Personen über 18 Jahre einstellen, sollen einen Qualifizierungszuschuss erhalten.

Der andere Gesetzentwurf der Koalition sieht Beschäftigungszuschüsse für Arbeitslosengeld-II-Empfänger vor, die mindestens zwei so genannte Vermittlungshemmnisse aufweisen. Zum Beispiel Lebensalter, einen Migrationshintergrund, fehlende schulische oder berufliche Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen oder Sucht- und Schuldenprobleme. Dazu müssen vorab weitere Eingliederungsmaßnahmen fehlgeschlagen sein. Dann wird ein Zuschuss von 75 Prozent gezahlt.

Kritisiert wird das von der Opposition als ein Aufgießen alter ABM-Denke.

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