Aufgrund bestehender rechtlicher Unklarheiten gibt Bertelsmann seine Pläne zu einem freiwilligen öffentlichen Angebot für RTL-Aktien [mehr…] gegenwärtig auf.
Da es im Luxemburger Gesetz vom 19. Mai 2006 (zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend öffentliche Übernahmeangebote – „Luxemburger Übernahmegesetz“) an einer verlässlichen rechtlichen Grundlage für Bertelsmann fehlt, seine Beteiligung an der RTL Group auf 100 Prozent aufzustocken, hat Bertelsmann sich jetzt entschieden, seine Pläne für das zuletzt in Erwägung gezogene Angebot nicht weiter zu verfolgen.
Bertelsmann behält sich allerdings das Recht vor, seine Beteiligung an der RTL Group weiter zu erhöhen und darüber hinaus alle gegenwärtig bestehenden oder sich künftig abzeichnenden Möglichkeiten zu prüfen, um sein strategisches Ziel zu erreichen, die RTL Group von der Börse zu nehmen.







