Die seit über 30 Jahren bestehende Deutsche Gesellschaft für Baurecht, Frankfurt am Main, und der Werner Verlag aus dem Hause Wolters Kluwer Deutschland haben jetzt eine intensive Kooperation begonnen.
Während die rund 900 Mitglieder der Gesellschaft ab 1. Januar 2008 im Rahmen ihrer Mitgliedschaft automatisch die renommierten Zeitschriften „Baurecht – BauR“ und „Vergaberecht – VergabeR“ erhalten, sind zu den bisherigen Herausgebern der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, Rechtsanwalt Professor Horst Franke (Frankfurt am Main) sowie der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Stefan Leupertz hinzugekommen.
„Mit dieser Kooperation bauen wir unsere Stellung als einer der führenden baurechtlichen Verlage weiter aus und können die Mitglieder der Gesellschaft von der Qualität unserer Produkte überzeugen“, betont Rechtsanwalt Burkhard Schulz, der Leiter der Verlagsgruppe Recht von Wolters Kluwer Deutschland, zu dem der Werner Verlag gehört, aus Anlass des Starts der Kooperation.
„Die Gesellschaft ist sich sicher, durch die Verbindung mit der auflagenstärksten und auch besonders qualifizierten Zeitschrift BauR seinen Mitgliedern ein zukunftsorientiertes Medium zur Verfügung stellen zu können“, erläutert Rechtsanwalt Professor Horst Franke.
Neben den beiden Zeitschriften erhalten die Mitglieder der Gesellschaft auch noch Sonderkonditionen für den Zugang zu den baurechtlichen Datenbanken des Werner Verlags.
„Sicherlich wird durch die Kooperation noch stärker als bisher die weitere Entwicklung und Durchdringung des Baurechts gefördert. Was aber viel wichtiger ist: Verlag und Leser müssen sich gemeinsam der nachwachsenden Juristen- und Technikergeneration widmen. Wir müssen ihre Anforderungen an die Arbeit einer baurechtlichen Vereinigung und einer Fachzeitschrift aufnehmen und umsetzen“, setzen Schulz und Franke die Schwerpunkte der Zusammenarbeit.
Eine der Zukunftsaufgaben soll sein, dass der Verlag und die Herausgeber mit ihren Kooperationspartnern die BauR weiter entwickeln und dieses Printmedium mit elektronischen Medien zu verknüpfen. „Wir müssen den Inhalt unserer Zeitschrift an neue Erfordernisse anpassen. Es bleibt festzuhalten: Die Zeitschrift hat einen Standort, nämlich das fachliche Thema Baurecht. Sie hat auch einen Standpunkt, besser Standpunkte auf der Grundlage einer hohen wissenschaftlichen Qualität. Es bleibt aber eine immer währende Aufgabe, nach dem Leser zu „suchen“, seinen Interessen nachzuspüren“, betont Schulz zur Bedeutung einer Fachzeitschrift.