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Prozesskostenbeihilfe für Kläger gegen den Militzke Verlag abgelehnt

Bernd Udo Schwenzfeier, Erster Berliner Kriminalhauptkommissar im Ruhestand, schildert in seinem Buch Einladung zum Mord, 2006 im Leipziger Militzke Verlag erschienen, einen spektakulären Fall: Im Januar 1999 wurde auf offener Straße in Berlin Tiergarten ein junger Mann mit einer Pumpgun erschossen, ja regelrecht hingerichtet. Der Täter war schnell gefasst und wurde im Juli des gleichen Jahres wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Obwohl der Fall vom Autor in anonymisierter Form wiedergegeben wurde, versuchte der Mörder gegen Autor und Verlag Unterlassungs- und Schadensersatzklagen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durchzubringen. Dafür beantragte er beim Berliner Kammergericht Prozesskostenbeihilfe.

Nun ist ein entscheidendes Urteil gefallen. Das Berliner Kammergericht lehnte den Antrag des Täters auf Prozesskostenbeihilfe ab mit der Begründung, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht begründete sein Urteil u. a. mit dem Hinweis darauf, dass der Täter tatsächlich kaum zu identifizieren sei und ihm somit durch das Buch kein Nachteil entstehe.

Der erleichterte Autor über das Urteil: „Ich meine, dass dieses Urteil eine wesentliche Grundlage für jeden bietet, der sich mit authentischen Fällen befasst und sie in Buchform zu Papier bringt. Das berechtigte Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist also höher zu werten als die Rechte des verurteilten Mörders. Damit ist künftig sichergestellt, dass über spektakuläre und außergewöhnliche Fälle berichtet werden darf, ohne Gefahr zu laufen, von in der Branche bestens bekannten und auf Persönlichkeitsrechte spezialisierten Anwaltskanzleien vor den Kadi gezerrt zu werden.“

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