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IGB warnt nach NRW-Hauptversammlung vor Fahrlässigkeit in Aufsichtsorganen / BAG-Beschluss sei falsches Signal aber „gangbarer Mittelweg“

Im Nachgang zur diesjährigen Hauptversammlung des NRW-Landesverbandes des Börsenvereins in Bochum, hat sich jetzt auch das Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft Siegen/Berlin (IGB) zu Wort gemeldet, zu dessen Mandanten auch Buchhändler und Kooperationen gehören.

In Bochum wurde lange über mögliche Regress-Forderungen an Ehrenamtliche diskutiert [mehr…] und IGB-Direktor Hartmut Glenk, der auch im Saal war, warnt jetzt „Angesichts der dramatischen Vorgänge um die Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbH (BAG)“ vor allzu großer Sorglosigkeit der Aufsichtsräte im Buchhandelsverbund.

Für Glenk, im Hauptberuf Banker, ist die Situation der im Bankenbereich vergleichbar: Selbst wenn Aufsichtsratsmitglieder ehrenamtlich und mit viel Engagement für die Sache tätig seien, dürfte keine Leichtfertigkeit bei der Kontrolltätigkeit hingenommen werden.

Er betont, das es gute Gründe dafür gäbe, sowohl ein Geschäftsführungs- und Vertretungs-, als auch ein Aufsichts- und Prüfungsorgan zu haben: „Das Verzichten auf substantiierte Beschlußvorlagen und kritisches Hinterfragen von Vorschlägen und Entscheidungsvorgängen“ habe nun auch im Buchhandelssektor zu dramatischen finanziellen Einbrüchen geführt, mit denen letztlich auch die Verbandsmitglieder belastet würden. Es sei mittlerweile eine Binsenweisheit, daß Fahrlässigkeit in den Aufsichtsgremien Krisen verursachend wirke. Glenk: „Wer ein so niveauvolles und angesehenes Amt wie das eines Aufsichtsratsmitglieds annimmt, hat auch dafür einzustehen, daß er die erforderliche Qualifikation dafür besitzt und seinen Obliegenheiten pflichtgemäß nachkommt“.

Zwar sei niemandem damit gedient, ehrenamtlich Tätige unverhältnismäßig in die Haftung zu nehmen, aber ohne jede ernsthafte Konsequenz Entlastungen zu erteilen, sei ein „absolut falsches und schädliches Signal“, das nur zu steten Wiederholungen sattsam bekannter Mißstände führe.

Der „BAG-Beschluß“ der Hauptversammlung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Börsenvereins sei zwar aus der Not geboren, aber immerhin ein gangbarer Mittelweg. Sorgfalt im Umgang mit anvertrautem Vermögen sei von den damit betrauten Personen immer einzufordern. Gelinge dies nicht, müsse dann auch einmal eine Entlastung ausgesetzt oder verweigert werden. Im Zweifel empfehle es sich geeignete Berater hinzuzuziehen, um den Schaden zu begrenzen und „Wiederholungstaten“ vorzubeugen. Ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Vorstand und Geschäftsführung einerseits und Kontrollinstanz andererseits dürfe nicht zu einer „Laisser-faire-Haltung“ führen, durch die Fehlentwicklungen in einem schleichenden Prozeß letztlich gar nicht mehr bewußt wahrgenommen würden. Das gelte nicht nur für den Banken- oder Buchhandelsbereich.
Siehe auch Interview [mehr…]

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