Die Verlagscrew von Aufbau will weitermachen; dazu wird es morgen eine Pressekonferenz geben. Heute hat sich

„Noch mehr von mir
zu verlangen, ist unbillig
und darüber hinaus auch
undankbar. Und es setzt
mich dem Vorwurf aus
, in dieser tragischen Geschichte
eine leichtfertige Rolle
zu spielen, als ob ich
den Verlag mutwillig zustören
wollte. Niemandem war und
ist der Aufbau-Verlag so
viel wert wie mir“
Bernd F. Lunkewitz zu Wort gemeldet
buchmarkt.de: Der Aufbau Verlag hat Insolvenz angemeldet. Wie beurteilen Sie das?
Bernd F. Lunkewitz: Nicht der Aufbau-Verlag, sondern die Aufbau-Verlagsgruppe GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied. Der Versuch der Geschäftsleitung, mit dieser Gesellschaft irgendwie weiterzumachen ist aussichtslos. Diese GmbH hat keinerlei Vermögen, ihr gehören noch nicht einmal die Rechte am Verlagsnamen. Sie hat auch in den Jahren ihrer Tätigkeit keine Rechte oder sonstiges Eigentum erworben, was sie im Besitz hat, ist eben gerade nicht ihr Eigentum und wird jetzt herausverlangt.
Ich weiß, dass diese Tatsachen auch für die Geschäftsführer schwer zu verstehen sind, aber mit den Fragen der Eigentums und der materiellen Rechtslage haben sie sich neben der Verlagsarbeit nur sporadisch beschäftigt. Aber sie haben auch den Prozess um die Eigentumsverhältnisse in aller Konsequenz geführt und waren sehr überrascht von dem Beschluss des Bundesgerichtshofes.
Die Geschäftsführung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH macht Ihnen den Vorwurf, die Insolvenz mutwillig herbeigeführt zu haben…
Die Geschäftsführung hat ultimativ verlangt, dass ich am Freitag, dem 30 Mai 2008, weitere 2,5 Millionen € und die gesamten Vermögenswerte des Aufbau-Verlages, die ich vom Kulturbund gekauft habe, der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH zur Verfügung stelle. Ich habe das bis zuletzt überlegt, aber mich dann nach gründlicher Prüfung der Rechtslage am Freitagmorgen dagegen entschieden.
Der aktuelle Grund dafür ist das Verhalten des Bundesfinanzministers. Er deckt und unterstützt bis heute die kriminelle Vorgehensweise der Treuhand. Daher kann ich verstehen, dass die Geschäftsleitung des Verlages und die Mitarbeiter wütend sind, aber ich kann nicht akzeptieren, dass sie nun auch mir Vorwürfe machen. In den vergangen 17 Jahren habe ich einen großen Teil meines Lebens, meiner Kraft und meines Vermögens in den Aufbau-Verlag gesteckt, obwohl die Bundesregierung mich betrogen hat. Noch mehr von mir zu verlangen, ist unbillig und darüber hinaus auch undankbar. Und es setzt mich dem Vorwurf aus, in dieser tragischen Geschichte eine leichtfertige Rolle zu spielen, als ob ich den Verlag mutwillig zerstören wollte. Niemandem war und ist der Aufbau-Verlag so viel wert wie mir. Daran kann angesichts meines bisherigen Engagements keiner zweifeln.
Was geschieht also mit Aufbau?
Den Aufbau-Verlag in seiner bisherigen Form wird es nicht mehr geben. Das ist eine traurige Entwicklung, die aber einzig und allein die Bundesregierung zu verantworten hat. Wenn es ein politisches Ziel der damaligen oder der heutigen Bundesregierung war, auch das, was an Gutem in der DDR entstanden war, zu diskreditieren oder zu vernichten, hat sie in diesem Fall gewonnen. Aber sie wird in den kommenden Auseinandersetzungen einen hohen Preis dafür zahlen, und die regierende Koalition wird immer mit dieser Schuld und Schande leben müssen.
Werden Sie in der Verlagsbranche bleiben?
Da ich mir persönlich durch den Kauf der Vermögenswerte des Aufbau-Verlages vom Kulturbund im Dezember 1995 wenigstens den Kernbereich des Aufbau-Verlages gesichert habe, wird es in irgendeiner Form weitergehen, aber nicht in dem bisherigen Rahmen. Die an den Verlag gebundenen Autoren und der sehr große Rechtebestand des Aufbau-Verlages sollen ja weiter auch im Interesse der Urheber genutzt werden. Wie das geschehen wird, steht aber noch nicht fest.
Zu den Vermögenswerten des Aufbau-Verlages gehört vieles. Ich habe das an eine neue Gesellschaft, die Alte Verlags GmbH, in Frankfurt übertragen. Das alles wird jetzt gesichtet, geprüft und herausverlangt, wenn jemand anderes es im Besitz hat. Der Verlag Rütten & Loening wird nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts wahrscheinlich bald herauszugeben sein. Er wird bis dahin getrennt weitergeführt. Die berechtigten Alteigentümer, die Erben der 1936 zum Verkauf des Verlages gezwungenen jüdischen Verlegerfamilie Oswalt, werden seit 18 Jahren von den Vermögensämtern und der Treuhandanstalt in einer die Bundesrepublik beschämenden Weise in ihren Rechten missachtet, nachdem ihnen schon vorher in der Bundesrepublik und der DDR jegliche Wiedergutmachung verweigert worden war. Sie wollen erst nach der Rückgabe des Unternehmens über die Zukunft dieses Verlages entscheiden.
Mit den Lizenz- und Verwertungsrechtsfragen und den Autorenbeziehungen wird sich auch die Aufbau-Media GmbH in Berlin, die von der Insolvenz nicht betroffen ist, beschäftigen. Aber ich bitte hier um etwas Geduld. Ich werde sehr schnell prüfen, wie besonders die Autoren vor Schaden geschützt werden können und dann alles tun, damit diese Schäden so gering wie möglich sein werden. Hier können auch weitere Ansprüche gegen die Treuhandanstalt und den Bundesfinanzminister entstehen. Aber insgesamt ist der Schaden ja noch in der Entwicklung begriffen und kann jetzt erst recht unabsehbare Dimensionen annehmen.
Wie geht es mit den Mitarbeitern im Verlag weiter?
Das kann ich leider nicht sagen. Die Investoren haben den Erwerb der Anteile an der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH wegen arglistiger Täuschung seitens des Verkäufers, der Treuhandanstalt, angefochten. Dadurch ist die Treuhandanstalt also rückwirkend zum Datum des damaligen Vertragsabschlusses wieder Gesellschafter, sprich Eigentümer, der Aufbau-Verlagesgruppe GmbH geworden.
Da die Treuhand abgewickelt ist, hat jetzt der Bundesfinanzminister direkt die Verantwortung für die Mitarbeiter und muss sich mit der Frage beschäftigen, was er mit ihnen tun soll. Hoffentlich nimmt er wenigstens diese Verantwortung ernst. Das charakteristische dieser Politiker ist es allerdings, sich aus jeder Verantwortung stehlen zu wollen. Weil arglistige Täuschung und als Folge Amtshaftung durch die Treuhandanstalt vorliegt, müssen auch die Lieferanten und Gläubiger der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH ihre Ansprüche gegen die GmbH tatsächlich gegen diese Behörde oder letztlich den Bundesfinanzminister richten. Ich werde aus juristischer Sicht alles tun, um das zu ermöglichen. Die wichtigsten Dokumente dazu werden auch ins Internet gestellt. Damit ist auch für Außenstehende die volle Transparenz gewährleistet.
Was wird Ihrer Meinung nach der Bundesfinanzminister tun?
Der Bundesfinanzminister wird leider weiterhin das Parlament, die Gerichte und die Öffentlichkeit belügen. Da aber die Lüge vermeintlich zum politischen Tagesgeschäft gehört, regt sich niemand darüber auf. So wird dort zum Beispiel behauptet, alle Ansprüche der Investoren „aus dem Privatisierungsvertrag“ seien durch einen Vergleich aus dem Jahre 1992 erledigt. Der Bundesfinanzminister beruft sich ja mit dieser Aussage auf eine Absolution, ohne allerdings vorher in einer Beichte die Sünden bekannt zu haben.
In Wahrheit ist die rechtliche Grundlage dieses Vergleiches die notarielle Übereinkunft, dass das Eigentum an den Verlagen nochmals durch den Vergleichsvertrag auf die Investoren übertragen wird und nunmehr tatsächlich bei den Investoren liegt und erst danach keine weiteren Ansprüche bestehen sollen. Die wirksame Übertragung des Eigentums ist daher die Vorraussetzung für den Vergleich. Das Eigentum am Aufbau-Verlag konnte aber laut dem rechtskräftigen Beschluss des BGH gerade nicht von der Treuhandanstalt übertragen werden. Die Treuhand konnte das Eigentum weder durch den Vertrag in 1991 noch durch den Vergleich in 1992 übertragen. Was nicht im Eigentum der Treuhandanstalt ist, kann sie eben nicht übertragen, auch dann nicht, wenn sie es zweimal oder hundertmal versucht und tausendmal behauptet.
Der Vergleichsvertrag ist außerdem von den Investoren wegen arglistiger Täuschung angefochten worden. Und darüber hinaus waren der Kulturbund und ich als sein Rechtsnachfolger an diesem Vergleich überhaupt nicht beteiligt, wir können daher nicht auf irgendwelche Ansprüche verzichtet haben.
Der Bundesfinanzminister hat gesagt, dass die Treuhand im Rahmen des Vergleichs dem Verlag damals erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt habe.
Diese Behauptung ist geradezu abenteuerlich. Diese finanziellen Mittel waren nichts anderes als der Erlös für die Vermögenswerte, die zuvor dem Kulturbund rechtswidrig entzogen worden waren. Per Saldo hat die Treuhandanstalt in der allerdings fehlgeschlagenen Privatisierung noch etwa 14 Millionen DM der ergaunerten Beute an den Fiskus abgeführt.
Außerdem hat sie die durch die Plusauflagen erschwindelten Gelder behalten, die ja in dem beschlagnahmten SED-Vermögen enthalten waren. Die Weigerung der Unabhängigen Kommission, diese Gelder herauszugeben, weil nach ihrer Ansicht die Aufbau-Verlagsgruppe GmbH nicht identisch mit dem Aufbau-Verlag ist, hat ja erst dazu geführt, dass die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse am Aufbau-Verlag letztendlich vom Bundesgerichtshof festgestellt wurden.
Der Bundesfinanzminister weiß über diese juristischen und finanziellen Dinge natürlich genau Bescheid, er hofft aber auf die Unwissenheit der Journalisten und die Dummheit der Wähler in solchen Fragen. Daher greift er zur Lüge und versucht Zeit zu schinden. Die organisierte Verantwortungslosigkeit unter dem Motto „Nach mir die Sintflut“ ist ja die Maxime vieler Finanzminister, und in der Tat wird wegen der langen Prozessdauer die Rechnung für das gesetzwidrige Verhalten und die vorsätzlichen Schädigungen erst eingehen, wenn Herr Steinbrück längst nicht mehr Finanzminister ist.
Was werden die Investoren als nächstes tun?
Die von der Treuhandanstalt und dem Bundesfinanzminister getäuschten Investoren werden die Aufwendungen in Höhe von fast 50 Millionen € abschreiben und sich den weiteren Prozessen gegen die Bundesregierung widmen. Schließlich kann dieser Schuldner weder weglaufen noch pleite gehen.







