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Stellungnahme der Aufbau-Geschäftsleitung zum morgen erscheinenden SPIEGEL-Interview von Bernd F. Lunkewitz

Die Wogen um Aufbau schlagen wieder hoch. Morgen wird im SPIEGEL

René Strien

ein Interview mit

Tom Erben

Bernd F. Lunkewitz zu lesen sein, auf das wir vorhin bereits verwiesen haben [mehr…], eben haben die Aufbau-Geschäftsführer Tom Erben und René Strien] eine Presseerklärung dazu veröffentlicht.

Hier der Wortlaut:

Aufgrund des aktuellen Spiegel-Interviews von Bernd F. Lunkewitz, in dem der ehemalige Investor etliche falsche Behauptungen aufstellt, sind bei uns zahlreiche Rückfragen eingegangen.

Um den Sachverhalt auf seine Grundlagen zurückzuführen, informieren wir Sie wir hier noch einmal über die Tatsachen:

– Die Aufbau Verlagsgruppe GmbH untersteht der Verfügungsgewalt des Insolvenzverwalters, nicht mehr der von Bernd F. Lunkewitz (im weiteren BFL). Insofern ist der Insolvenzverwalter qua seines Amtes der einzige, der über die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Verlages gültige Aussagen treffen kann.

– Die am Markt operierende Aufbau Verlagsgruppe GmbH ist die einzig berechtigte Gesellschaft, die den Namen Aufbau und die daran geknüpften Verlagsrechte verwenden darf.

– BFL ist als Gesellschafter ausgestiegen, insofern kann niemand ihm den Verlag wegnehmen. Der Versuch, Geschäftsführung und Insolvenzverwalter durch eine „Dolchstoßlegende“ zu diskreditieren, widerspricht deren Aufgabe: Beide sind gesetzlich dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Arbeitsplätze und den Erhalt dieses kulturell bedeutenden Unternehmens zu sichern. Dies werden sie auch weiterhin tun.

– Ein möglicher Verlagsverkauf bedarf keinesfalls der Zustimmung von BFL; über eine solche oder weitere Optionen entscheidet allein der gesetzlich bestimmte Insolvenzverwalter. Daraus ergibt sich, dass BFL nichts verkaufen kann, was der Aufbau Verlagsgruppe GmbH gehört – auch nicht deren Autorenrechte.

– Wie auf der Pressekonferenz vom 2. Juni geschildert , liegen die seit Anfang der 90er Jahre entstandenen Autorenrechte zweifelsfrei bei der Aufbau Verlagsgruppe GmbH. Hierzu gibt es ein umfängliches Rechtsgutachten.

– Für alle aktuell und in den kommenden Programmen bei Aufbau verlegten Autoren gibt es Rechtssicherheit.

– Die Aufbau Verlagsgruppe GmbH ist keine vermögenslose Hülle, sondern Inhaberin des Verlagsgeschäftsbetriebes mit allen Marken und Verlagsrechten. BFL darf u.a. als mittelbarer Gesellschafter aus dieser Gesellschaft keine Vermögenswerte entnehmen, er muss im Gegenteil für die von ihm veranlassten Verbindlichkeiten aufkommen.

– BFL war keineswegs gezwungen, die Aufbau Verlagsgruppe GmbH in die Insolvenz zu schicken. Die Insolvenz ist nicht Folge des BGH-Urteils, sondern allein der Tatsache geschuldet, das BFL seine langfristig eingegangen Verpflichtungen entgegen allen bis zuletzt gemachten Zusagen nicht erfüllt hat. Es hat daher auch nie einen Vertrag der Geschäftsführung gegeben, der BFL irgendwelche Rechte hätte wegnehmen wollen.

– Die BGH-Feststellung besagt weder, dass BFL über die Rechte der Aufbau Verlagsgruppe verfügen kann, noch sichert sie ihm irgendwelche Markenrechte zu. Sie stellt lediglich fest, dass der Kauf der Geschäftsanteile der Aufbau Verlag GmbH 1945 oder der Kauf der Vermögensgegenstände vom Kulturbund rechtsgültig war. BFL ist also nicht Inhaber der Marken, des Gechäftsbetriebes oder der Verlagsrechte. BFL war ursprünglich und nur möglicherweise berechtigt, einen Herausgabeanspruch gegen die Aufbau Verlagsgruppe GmbH geltend zu machen. Dieser Anspruch ist jedoch spätestens seit dem 31.12.2004 verjährt.

– Es lag zudem jederzeit in BFLs Ermessen, mögliche rechtliche Probleme zu lösen, da er souverän über beide von ihm gekaufte GmbHs verfügen konnte. Das Bundesfinanzministerium hat BFL zu keiner Zeit als Eigentümer der Aufbau Verlagsgruppe abgelöst.

– Die lapidare Feststellung, ein Verlagsverkauf sei ohne Zustimmung von Autoren möglich, zeigt BFLs Verständnis von einem Verlag als verschiebbare Masse von Rechten.

– Die von BFL bereits am 14.4. (!) gegründete Alte Verlags GmbH kann und wird nicht Inhaberin der Verlags- und Markenrechte des Aufbau-Verlags sein.

Bei Aufbau hat also keineswegs die Mannschaft gemeutert, sondern – um im maritimen Bild zu bleiben – der Reeder hat klammheimlich die Eignerkabine verlassen, nachdem er das Schiff in schwere See geschickt hat. Mannschaft und Kapitän sind nun dabei, das hochseetüchtige Verlagsschiff mit Hilfe eines erfahrenen Lotsen wieder in ruhige Fahrwasser zu bringen.

Tom Erben
René Strien
Geschäftsführer
Aufbau Verlagsgruppe GmbH

Weitere Informationen: http://aufbau-verlag.de/

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