Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr bezahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz, meldet der Spiegel.
Für den beruflich genutzten PC verlangt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) 5,52 Euro. Ein Rechtsanwalt legte dagegen zunächst Widerspruch ein, und als der scheiterte, klagte er. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied nun, dass der Mann trotz eines internetfähigen PCs „kein Rundfunkteilnehmer“ sei. Zwar könne er mit seinem Rechner über seinen Browser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, das aber rechtfertige nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren.