Nach dem Willen der Bundesregierung bleibt alles beim alten, aber es wird auch nicht besser. Vor allem nicht für kleine Personenegesellschaften. Die Bundesregierung hat am 30.07.2008 (BT-Drs.: 16/10067) die meisten Änderungswünsche des Bundesrats zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) zurückgewiesen.
Sie hat es insbesondere abgelehnt, die im Gesetzentwurf vorgesehene Befreiung von Einzelkaufleuten von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht auf kleine Personenhandelsgesellschaften auszudehnen, schreibt der Dr. Otto Schmidt Verlag in seinem heutigen Wirtschaftsnewsletter.
Demnach hat die Bundesregierung diesen Änderungswunsch mit der Begründung zurückgewiesen, dass durch eine Ausdehnung der Befreiungsvorschrift insbesondere bei Kommanditgesellschaften ein erheblicher zusätzlicher Regulierungsbedarf entstehen würde. So hätte etwa sichergestellt werden müssen, dass der Kommanditist den Nachweis der Erbringung der Einlage leisten könne, der gegenwärtig auf der Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erfolge.
Welche Erleichterungen bisher vorgesehen sind,