Seit Monaten wird es vorbereitet: Jetzt scheint es schneller auf den Weg zu kommen als angenommen: Dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist die letzte parlamentarische Hürde genommen, heißt es im Newsletter des Dr. Otto Schmidt Verlages.
Der Bundesrat hat am heute im „zweiten Durchgang“ auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit kann die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes alsbald in Kraft treten.
Das wird vermutlichin den nächsten Tagen die Nachfrage nach dem neuen Gesetz auslösen. Die RWS Verlage sind darauf vorbereitet. Nach Auskünften aus der C.H.Beck-Redaktion betreffen die wesentlichen Änderungen vor allem Unternehmensgründer, die nun auch eine Art „GmbH light“ gründen können, in die sie kaum Stammkapital einbringen müssen. Für bestehende Unternehmen (oder dann nicht mehr bestehende) ändert sich vor allem das Insolvenzrecht.