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Bielefeld: Pendragon Buch zum Hermannslauf von EV bedroht / Hartwig Bögeholz versucht Wogen zu glätten

Gerade ist von Renée Pleyter der Krimi „Tödlicher Hermannslauf“ im Bielefelder Pendragon Verlag erschienen. Doch der TSVE 1890 Bielefeld e. V. Veranstalter des wirklichen Hermannslaufes, will per richterlichen Beschluss eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Sportler befürchten, dass der beliebte Hermannslauf durch den Titel einen Imageschaden erleidet.

Allerdings erhebt der 3.400 Mitglieder starke Verein ausschließlich Einwände gegen den Titel,w eil der Name Hermannslauf als Marke geschützt sei. Man hätte um Erlaubnis fragen müssen, diesen Namen als Buchtitel zu verwenden; die einstweilige Verfügung richte sich jedoch keinesfalls gegen den Inhalt des Buches .

Verleger Günther Butkus zeigt sich über die Klage verwundert: „Jedem, der das Buch in den Händen hält, ist auf dem ersten Blick klar, dass es sich hier um eine fiktive Geschichte, um einen Krimi, handelt. Auch inhaltlich geht es nicht darum, dass jemand durch den Hermannslauf selbst zu Tode kommt. Ich kann nicht erkennen, dass es durch den Roman zu einem Imageschaden des Laufes kommt. Zudem bedauere ich es sehr, dass der Verein, als wir ihn über das geplante Erscheinen des Buches informierten, gar nicht reagiert hat.“

Auch die Autorin ist von der Klage überrascht: „Ich kann nicht glauben, dass mein Buch verboten werden soll. Dass ein Krimi im Umfeld des Hermannslaufs spielt, ist doch eine Hommage an den Lauf. Ich hätte mir eine produktive Zusammenarbeit, wie es vom Pendragon-Verlag angestrebt wurde, mit dem Sportverein gewünscht.“

Das Landgericht Bielefeld wird am 2. April in einer öffentlichen Sitzung über die einstweilige Verfügung entscheiden.

Inzwischen hat sich auch der Bielefelder Buchhändler Hartwig Bögeholz in den Streit eingeschaltet und den klagenden Verein zur Vernunft aufgerufen: „Als früherer Buchautor und nunmehr geschäftsführender Gesellschafter einer rührigen Bielefelder Buchhandlung bitte ich Sie eindringlich, von jeglichen juristischen Schritten gegen das genannte Buch abzusehen! Wir betrachten die Wahl des Buchtitels als völlig legitime Wahrnehmung künstlerischer Freiheit.“

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