Die Benutzung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken verstößt nicht gegen das Urheberrecht von Verlagen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem heute bekanntgewordenen Urteil [mehr…] entschieden. Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag des Eugen Ulmer Verlags zurück, meldet die Frankfurter Rundschau.
Der Verlag wollte es der Technischen Universität (TU) Darmstadt verbieten lassen, weiterhin den Inhalt seiner wissenschaftlichen Veröffentlichungen den Benutzern ihrer Bibliothek kostenlos elektronisch zur Verfügung zu stellen. In der gleichen Entscheidung sahen die Richter jedoch in der Möglichkeit, Texte und Inhalte der Bücher teilweise oder komplett mittels USB-Stick herunterzuladen, einen Verstoß gegen das Urheberrecht der Verlage. Dem Verbots-Antrag des Verlags wurde – wie sich gestern schon abzeichnete – in diesem Teil stattgegeben. (AZ 2-06 O 172/09).