Es ist durch: Alle Parlamentsparteien in Österreich haben eine Novelle zum Buchpreisbindungsgesetz (BPrBG) beschlossen, die durch eine Entscheidung des EuGH notwendig geworden war. Das wird eben bekannt.
KR Gerald Schantin, der Präsident des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels, ist erleichtert: „Der Nationalrat hat den Grundkonsens in Österreich, die Medienvielfalt bei Büchern zu fördern und deshalb auch die Strukturen des Buchhandels zu erhalten, eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Schon gut zwei Monate nachdem der Europäische Gerichtshof (EUGH) einen Teil der Importregelung der Buchpreisbindung als europarechtswidrig erklärt hat, wurde das BPrBG heute Abend (8. Juli 2009) einstimmig saniert. Dabei wurde größter Bedacht darauf gelegt, dass die Buchpreisbindung weiterhin ihre wesentlichen Aufgaben erfüllen kann.“
Möglich geworden ist die rasche Reaktion auch durch die Unterstützung der zuständigen Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und weil die Wirtschaftskammer und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels gemeinsam mit dem Preisbindungsanwalt Dr. Bernhard Tonninger auf diese Situation sichtlich gut vorbereitet waren. So war schon fast zeitgleich mit dem Urteil ein Universitätsgutachten erstellt, das letztlich Grundlage für die Gesetzesnovelle war.
Faktisch ändert sich im Gesetz lediglich, dass es nunmehr auch ausländischen Verlegern möglich ist, einen speziell auf das österreichische Bundesgebiet ausgerichteten Mindestpreis zu empfehlen. Damit sind ausländische Verleger österreichischen Verlegern gleichgestellt, was jedoch nichts an der Chancengleichheit der Buchhändler ändert. „Das BPrBG behält auch seinen nachgewiesenen positiven Effekt für die Konsumenten, weil es seine stabilisierende Wirkung auf die Buchpreise hat“, so der Obmann der Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Prof. Michael Kernstock.
Schantin noch einmal: „Das novellierte Buchpreisbindungsgesetz ist ein solides Fundament sowohl für die österreichischen Verlage als auch für den österreichischen Buchhandel“.







