Schlechter Tag für Wolfgang Schäuble: Das Verfassungsgericht hat heute entschieden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz, meldet der SPIEGEL
Denn: Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind „somit nichtig“. Die Daten seien „unverzüglich zu löschen“. Das Urteil ist somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hatten.
35.000 Menschen hatten gegen das Gesetz geklagt, über drei ausgewählte Klagen wurde heute exemplarisch entschieden. Es handelt sich dennoch um das größte Verfahren, mit dem das Verfassungsgericht jemals befasst war.







