
Dresen: Mit ihnen kann
man viel Spaß haben;
außer vor Gericht!
Jetzt wissen wir endlich, warum unser Kolumnist Rainer Dresen sich die letzten Monate etwas rar gemacht hat. Er hat ein Buch geschrieben. Genauer gesagt sogar zwei. Zusammen mit seiner Kollegin Anne Nina Schmid unter dem Titel Kein Alkohol für Fische unter 16 bei Bassermann (ISBN 978-3-8094-2699-8):
Ein Buch über Skurrilitäten aus dem Rechtsalltag zwischen Schmerzensgeld und Schadenfreude, zwischen BGB und Bayrischer Verfassung, zwischen Gesetz und Richter, Kläger und Angeklagten. Im Herbst wird bei Südwest noch sein Buch erscheinen Beim ersten Om wird alles anders. Er beschreibt darin selbstironisch und amüsant seine Karriere als Yogi. Angefangen vom Kauf der rosa Yogamatte über die Teilnahme am Yoga-Seminar mit Kirtan-Singen bis hin zur Zusammenkunft mit dem Guru persönlich.
Wir beschränken uns erst einmal aufs Vorhandene und ergötzen uns an den Volten, die uns die Juristen bescheren. Kleine Kostprobe gefällig?
Aus dem Arbeitsrecht:
Tritt in den Hintern, wörtlich genommen
Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf: „Der Tritt ins Gesäß eines unterstellten Mitarbeiters gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung geschieht.“
Nach Lektüre des Obigen sollten Sie in der Lage sein, folgende Quizfrage zu beantworten:
Was bezeichnet die Aufstoßgeschwindigkeit?
a) die schnelle Abfolge von Nebengeräuschen des Verdauungsvorgangs
b) das Tempo des Aufpralls von Unfallfahrzeugen
c) die Mindest-Atemstärke für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Alkotest-Gerätes
Ihre richtige Antwort (plus Adresse!) mailen Sie bitte unter rechthaben@buchmarkt.de mit dem Betreff „Rechthaben“ an uns, dann haben Sie – selbstverständlich unter Ausschluß eines jedweden Rechtswegs – die Chance, eins von den hiermit zur Verlosung ausgesetzten Bücher von Anne Nina Schmid und Rainer Dresen zu gewinnen. Einsendeschluss: 13. Juli 2010.
Die Auflösung erfahren Sie in der nächsten Folge.






