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Prof. Dr. Felix Hey zum Protest gegen die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten

Die Bundesregierung schnürt derzeit in ihrem Jahressteuergesetz 2013 ein Bündel an neuen Steueranpassungen. Unter anderem sollen Bildungsdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Doch [Prof. Dr. Felix Hey (Dr. Otto Schmidt) sagt, das „klingt besser als es ist“.

Er sagt: Verlage, die gewerblich Seminare zur Fortbildung anbieten, müssten ihre Preise deutlich erhöhen oder von der dünnen Schicht an Marge noch mehr abgeben. Wir fragen, warum aus seiner Sicht Fortbildung damit teurer wird. ]

Buchmarkt.de: Wie zu hören ist, sollen Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Das klingt doch positiv.

Prof. Dr. Felix Hey:
„Fortbildung wird teurer“

Prof. Dr. Felix Hey: Ja keine Frage, das ist eine hehre Sache. Wenn Bildungsleistungen günstiger werden sollen, ist das uneingeschränkt positiv. Die Bundesregierung musste die Umsatzsteuerbefreiung dafür durchführen, weil dies eine Vorgabe der Europäischen Union ist. Ihre Umsetzung hat aber einen Haken.

Worin liegt der?

Sie schert alle Bildungseinrichtungen über einen Kamm. Da werden die gewerblichen Bildungsanbieter mit den sozial-karitativen in einen Topf geworfen. Denn alle die, die sich im gewerblichen Zusammenhang fortbilden, wie zum Beispiel Unternehmer, Steuerberater oder Rechtsanwälte stehen in der Umsatzsteuerkette, sie können die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. In diesem Kontext war die Umsatzsteuer noch nie ein Problem, weil sie durchgereicht werden konnte. Das tat niemandem weh. Wenn diese Kette unterbrochen wird, dann können wir als Anbieter die Mehrwertsteuer zum Beispiel für gemietete Seminarräume in Hotels nicht mehr als Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer wird für uns zu einem Kostenblock. Wir müssten sie also als erhöhten Preis weiterreichen. Damit würden gewerbliche Fortbildungsangebote deutlich teurer.

Was bedeutet das für den Dr. Otto Schmidt Verlag?

Für einen Unternehmer zum Beispiel könnte das bedeuten, dass er die Kosten an seine Kunden weitergeben muss. Für uns als Seminaranbieter käme es möglicherweise zu einem neuen Preiskampf, denn manche würden versuchen, die Preise zu halten, um keine Teilnehmer zu verlieren. Da aber das Seminargeschäft ohnehin margenschwach ist, könnte dieser Umstand für einige ernste wirtschaftliche Nachteile bedeuten.

Wie werden Sie reagieren, wenn der bisherige Referentenentwurf so durchgeht?

Wir müssen dann unser Rechnungswesen für das Seiminargeschäft sauber auftrennen und vom übrigen Rechnungswesen getrennt halten. Wir müssen dann sehen, was das für die Kosten und Seminarpreise bedeutet, das wird eine schwierige Entwicklung.

Das klingt, als wird das System auch komplizierter.

Das ist so. Denn damit wird ein pauschales System ersetzt, das bereits funktioniert. Das fängt damit an, dass wir jeden Werbeprospekt angucken müssen. Für Prospekte mit Büchern können wir Mehrwertsteuer geltend machen, für die Seminarprospekte können wir das nicht. Und das zieht sich durch die ganze Verlagsarbeit.

Ist das überhaupt verfassungsgemäß? Gewerbliche Teilnehmer würde benachteiligt, weil sie nur auf Grund eines Gesetzesverfahrens Mehrkosten tragen müssten. Es werden keine Lasten verteilt und eine Gruppe einseitig benachteiligt.

Das ist eine interessante Frage, ich bin kein Verfassungsrechtler. Natürlich gibt es bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes immer einen Gestaltungsspielraum. Dabei stellt sich die Frage, wie hart das trifft. Aber ohne zu differenzieren, ist der Gesetzesentwurf wie er bisher vorliegt nicht sachgerecht. Auch wenn er für den sozial-karitativen Bereich positiv ausfällt.

Wäre denn eine Differenzierung leicht möglich?

Das neue Gesetz beruht, wie gesagt, auf einer EU-Richtilinie. Alle Fachleute, die wir dazu befragt haben, sagen, dass die Vorgabe genug Freiräume bietet, um diese Befreiung auch differenzierter zu regeln und nach sozialen und gewerblichen Anbietern zu unterscheiden. Das ließe sich mit den bestehenden Mitteln auch ganz praktisch durchführen.

Börsenverein und VDZ haben mit der Unterstützung zahlreicher Verlage unter anderem auch Dr. Otto Schmidt eine Petition eingereicht. Gibt es keine andere Gesprächsebene mehr?

Wir haben das schon frühzeitig auf unterschiedlichen Ebenen eingebracht und werden das auch weiterhin geltend machen. Wir nutzen selbstverständlich alle Gesprächsebenen.

Die Fragen stellte Matthias Koeffler

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