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Untersuchungen zum Brand eines Außenlagers der LKG laufen auf Hochtouren

Zu unserer Meldung „Durfte abgebrannte LKG-Halle überhaupt genutzt werden?“ [mehr…] gibt es jetzt eine Stellungnahme der Koch, Neff & Volckmar GmbH. Hier der Wortlaut:

Am Freitag, 5. April 2013, wurden bei einem Brand des LKG-Außenlagers in Naunhof bei Leipzig zwei der fünf Hallen der international agierenden Spedition Hellmann und die darin lagernden Reservebestände der Buch- und Medienproduktion vieler Verlage durch ein Feuer zerstört. Bei dem betroffenen Außenlager handelt es sich um ein Reservelager, in dem hauptsächlich Backlisttitel eingelagert wurden. Erste Verlage konnten vom Brand betroffene Titel bereits nachdrucken und beim LKG-Hauptsitz in Leipzig-Espenhain einlagern, der vom Brand nicht betroffen ist und reibungslos seiner Auslieferung nachgeht.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die exakte Zahl der beschädigten Paletten noch nicht definitiv bestimmt, das versicherungstechnische Gutachten und die Analysen des chemischen Instituts, das eine Überprüfung hinsichtlich der Gaskontaminierung und möglicher Wasserschäden vornimmt, stehen noch aus. Die LKG geht davon aus, dass bis zu 13.000 Paletten von insgesamt 93 Verlagen betroffen sein können. Die LKG bedauert, dass dieser Schaden eingetreten ist und steht im engen Austausch mit den Verlagen, um diese bei der Lieferfähigkeit zu unterstützen und damit die Auswirkungen auf den Handel so begrenzt wie möglich zu halten.

Vertraglich hat die Spedition Hellmann der LKG zugesichert, die Räumlichkeiten in einem Zustand zu halten, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die LKG legt großen Wert darauf, im Lagermanagement mit renommierten und ausgewiesenen Partnern zusammenzuarbeiten, die den hohen Qualitätsansprüchen der Auslieferung gerecht werden.

In allen Auslieferungsverträgen der LKG ist mit den Verlagen vereinbart, dass diese ihre Bestände selbst gegen Feuer, Leitungswasser und Elementarschäden in der von ihnen gewünschten Höhe versichern. LKG geht davon aus, dass die betroffenen Verlage erste Abschlagszahlungen von Versicherungen erhalten werden, sobald die Untersuchungen durch die Gutachter abgeschlossen sind und eine Sachverhaltsklärung erfolgt ist.

Aufgrund des Schadensumfangs ist derzeit noch unklar, ob die Stellungnahme der Versicherer noch diese Woche vorliegen wird. Um eine möglichst schnelle Aufklärung des Vorfalls zu erreichen, arbeitet die LKG kontinuierlich eng mit den Sachverständigen zusammen und unterrichtet alle betroffenen Verlage regelmäßig über neue Erkenntnisse.

Leipzig, 16. April 2013

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