Die MVB reagiert mit dem Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) auf die gerichtliche Auseinandersetzung vor dem Landgericht München zwischen der FAZ und buch.de über die Verwendung von Rezensionsauszügen bei der Online-Buchwerbung.
„Da das VLB einen außergewöhnlich hohen Verbreitungsgrad von Daten gewährleistet, sieht sich die MVB im Interesse ihrer Kunden bis auf weiteres zu folgenden Schritten gezwungen:
• Im VLB können Rezensionen weiterhin importiert und gespeichert werden, sie werden aber nicht mehr im Titelkatalog angezeigt und nicht mehr an angeschlossene Plattformen exportiert.
• Gleiches gilt für die Speicherung der U4 in den multimedialen Zusatzobjekten.
• Auf libreka! wird die U4 in den Volltexten ebenfalls nicht mehr angezeigt, auch hier kann sie aber weiterhin importiert und gespeichert werden.
Den Nutzern der VLB-Daten wird dringend empfohlen, ihren Datenbestand zu prüfen, zu aktualisieren oder entsprechend anzupassen, damit sie sichergehen, dass die betroffenen Inhalte nicht mehr angezeigt werden“, heißt es in der Presseerklärung.
Verlage, die die erforderlichen Rechte besitzen, werden gebeten, sich beim Kundenservice der MVB zu melden (Tel. +49 (0)69 1306-550; Mail serviceline@mvb-online.de. Verfügen sie über eine Lizenzvereinbarung mit den Zeitungsverlagen, können die Felder bei diesen Verlagen kurzfristig wieder aktiviert werden. Die MVB verweist im Weiteren auf die von der Rechtsabteilung des Börsenvereins verfassten Regeln zur Verwendung von Buchrezensionen [mehr…].
Rezensionen, die in den Haupt- und Kurzbeschreibungen stehen, können ob der unterschiedlichen Schreibweisen von der MVB nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Die Verlage werden in ihrem eigenen Interesse von der MVB gebeten, ihre Titel auf mögliche Rezensionen in den Haupt- und Kurzbeschreibungen zu überprüfen und ggf. die korrigierten Texte dem VLB zu übermitteln.







