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Börsenverein: Google-Urteil „gefährlich“ / Google Book Settlement bleibt untersagt

Der Börsenverein hält es für gefährlich, dass ein weltweit agierendes Unternehmen wie Google viele Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber zu kommerziellen Zwecken vervielfältigen dürfen soll, heißt es in einer Stellungnahme. Darunter seien auch Werke deutscher Autoren, die von den US-Bibliotheken weiter gegeben wurden.

„Damit wird insbesondere beim Thema Bücher die Monopolbildung von Google unterstützt, denn künftig wird jede Buchsuche über diese Suchmaschine laufen. Für die kulturelle Vielfalt ist das eine große Gefahr“, heißt es aus Frankfurt.

Gleichwohl begrüßt der Börsenverein, dass das Urteil die Nutzung von Buchinhalten durch Google restriktiv handhabt und insbesondere darauf geachtet hat, dass keine kaufersetzenden Handlungen möglich sind und keine Werbung mit der Anzeige von Buchausschnitten verbunden wird.

Wörtlich: „Das gestern in den USA gefällte Urteil im Rechtsstreit zwischen der amerikanischen Autorenvereinigung und Google [mehr…] ändert nichts daran, dass das u.a. vom Börsenverein bekämpfte sogenannte Google Book Settlement als rechtswidrig untersagt bleibt. Google ist es deshalb auch in den USA weiterhin verboten, ganze Bücher oder längere Ausschnitte aus Büchern ohne Genehmigung der Autoren bzw. Verlage im Internet zugänglich zu machen. Die jetzige Entscheidung, gegen die die Authors Guild Rechtsmittel eingelegen will und die deshalb nicht rechtskräftig wird, betrifft primär die Nutzung kurzer Buchausschnitte in Form der Anzeige von „Snippets“. Auch hinsichtlich der Anzeige dieser Snippets wurden Google enge Grenzen gesetzt, so dass z.B. Gedichtbände und Lexika grundsätzlich nicht ausschnittweise angezeigt werden können.“

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