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Orell Füssli zahlt drauf

Das vergangene Geschäftsjahr war für die Orell Füssli Gruppe ein Jahr der Weichenstellungen, heißt es im eben veröffentlichten Geschäftsbericht 2013. Das Unternehmen muß hohe Verluste verkraften. Zwar konnte laut Bericht das Joint Venture der Orell Füssli Buchhandlungs AG mit der Thalia Bücher AG wie vorgesehen umgesetzt werden, aber die Herausforderungen der Division Sicherheitsdruck waren „bedeutend größer als erwartet“.

Operationelle Probleme in der Produktion, Maschinenausfälle und Wertberichtigungen haben im Geschäftsjahr 2013 zu einem massiven Verlust in der Division Sicherheitsdruck und zu einem negativen Ergebnis der Orell Füssli Gruppe geführt. Die erfreulichen Entwicklungen in den andern Divisionen konnten diese Ausfälle bei weitem nicht ausgleichen. Die Orell Füssli Gruppe muss für das Jahr 2013 einen hohen Verlust von CHF 17.0 Mio. ausweisen. Sie verfügt aber weiterhin über eine gesunde Eigenkapitalquote von über 55%.

Atlantic Zeiser hat im vergangenen Jahr den im Vorjahr eingesetzten Aufwärtstrend bestätigt. Die strategische Fokussierung, Maßnahmen auf der Kostenseite und die Steigerung der Produktivität tragen Früchte. Die deutsche Tochtergesellschaft hat den EBIT im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt und sich für 2014 eine gute Ausgangslage geschaffen, um diese positive Entwicklung fortzusetzen.

Im Buchhandel wurden entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt. Die Ankündigung der Zusammenführung unserer Buchhandelssparte mit der Thalia Bücher AG sei gut aufgenommen worden, und die Wettbewerbsbehörden haben ihre Zustimmung ohne Auflagen gegeben. Die Orell Füssli Thalia AG ist nach dem ersten Quartal auf Kurs. Mit dem Joint Venture ist die Buchhandelssparte gut aufgestellt, um dem veränderten Verhalten der Konsumenten, den großen international tätigen Wettbewerbern im Online-Handel und der wachsenden Bedeutung des digitalen Lesens erfolgreich zu begegnen.

Im Sicherheitsdruck blickt Orell Füssli auf eine lange Geschichte als technologisch und qualitativ führendes Unternehmen zurück. Aufgrund von „maßgeblich selbst verschuldeten Fehlern“ konnte in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr an die früheren Leistungen angeknüpft werden.

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