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Presse-Versorgung jetzt offen für alle Mitarbeiter/-innen von Medienunternehmen – auch für Buchhandlungen

Ab sofort besteht die Möglichkeit, für alle Mitarbeiter/-innen eines Medienunternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in das Versorgungswerk der Presse aufgenommen zu werden. Mit dieser Neuerung wird die bisherige Beschränkung des Personenkreises auf journalistische und medienschaffende Berufe aufgehoben.

Das Versorgungswerk der Presse ist die führende Einrichtung für die Altersversorgung der Kommunikations- und Medienbranche in Deutschland. Es zählt zu den größten berufsständischen Versorgungswerken auf Lebensversicherungsbasis in Europa.

Die Gesellschafter sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sowie die Deutsche Journalistenunion (dju) in ver.di. Das Versorgungswerk betreut unter der Marke Presse-Versorgung mehr als 150.000 Versicherungen mit einem Kapitalanlagevermögen von fast 6 Mrd. Euro. Es wurde 1949 gegründet, um die tarifvertragliche Altersversorgung für fest angestellte Redakteure bei Zeitungen und später auch bei Zeitschriften umzusetzen.

Manfred Hoffmann, der Geschäftsführer des Presse-Versorgungwerkes: „Heute hat die freiwillige Versorgung von Medienschaffenden die größte Bedeutung. Die Angebotspalette umfasst alle klassischen

Manfred Hoffmann

Vorsorgeprodukte. Auch bei Berufswechsel sind die Fortführung einer bestehenden Versorgung und der Abschluss neuer Verträge möglich. Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder können ebenfalls über das Versorgungswerk der Presse abgesichert werden. Da die Gesellschafter auf Dividenden verzichten, fließen alle Überschüsse in die Gewinnbeteiligung der Kunden. Die Presse-Versorgung zeichnet sich nicht zuletzt deshalb durch eine weit überdurchschnittliche Gesamtverzinsung aus – für das Jahr 2015 beträgt sie bis zu 4,6 %“

Und er ist sich sicher: „Die nun beschlossene Erweiterung des versicherbaren Personenkreises auf alle Mitarbeiter/-innen von Medien- und Kommunikationsunternehmen erhöht die Attraktivität der Presse-Versorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“.

Es besteht also erstmals die Möglichkeit, die gesamte Belegschaft beispielsweise eines Buchverlags oder einer Buchhandlung im Rahmen der freiwilligen Gehaltsumwandlung zu versorgen und die staatliche Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Neben Sonderkonditionen und hohen Renditen ab dem/r ersten Mitarbeiter/-in wird dabei im Rahmen der sogenannten „Branchenlösung Medien“ auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung geboten. Die Branchenlösung Medien zeichnet sich außerdem durch eine unbürokratische Anmeldung und geringen Verwaltungsaufwand aus. Sie ist also der ideale Ansatz für Arbeitgeber um den Rechtsanspruch seiner Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung umzusetzen und gleichzeitig Sozialabgaben zu sparen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Versorgungswerks der Presse unter www.presse-versorgung.de.

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