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Gericht spricht Helmut Kohl eine Entschädigung von einer Million zu

Lang hat sich der juristische Streit um die von den Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens 2014 veröffentlichten Kohl-Protokolle (Heyne) hingezogen, jetzt hat das Landgericht Köln dem Altbundeskanzler eine Million Euro Schadensersatz zugesprochen. Das Buch verletze sein Persönlichkeitsrecht.

Damit wurde das Verbot von 116 Textpassagen des Buches bestätigt, in denen es um vertrauliche Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte. – Gefordert hatte Kohl ursprünglich eine Summe von fünf Millionen Euro.

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