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Skandalöse Konditionen

Gerhard Beckmann

Die Reaktionen auf den Offenen Brief an den Präsidenten des Bundeskartellamts in Sachen Amazon (BuchMarkt 4/23) haben überraschende neue Fragen aufgeworfen – Fragen, die das Selbstverständnis, die Verfassung und eine realistische Einschätzung der Handlungsspielräume des Börsenvereins betreffen.

Das Problem Amazon nimmt eine überraschende Wende, in der ein namhafter deutscher Handelsgigant sich als höchstproblematischer Player wider das Buchpreisbindungsgesetzes sowie das unabhängige Sortiment entpuppt – und als heimlicher Steigbügelhalter des von ihm öffentlich gebrandmarkten globalen High Tech-Konzerns im Börsenverein des deutschen Buchhandels erweisen könnte.

Globale High Tech-Konzerne wie Amazon sorgen für große öffentliche Aufregung, wenn wieder einmal eine ehrwürdige heilige Kuh unter der Wucht ihres stürmischen Vordringens auf der Strecke bleibt und Massenmedien Zeter und Mordio schreien. Die „Sensationen“ und „Skandale“ werden aber meist nur in Momentaufnahmen geblitzt. Drum werden sie meistens auch bloß punktuell wahrgenommen und beachtet. Sie sind wie zufällige Schnappschüsse. Und überhaupt: Eine punktuell verbleibende Berichterstattung hat in der Regel keinen höheren Nachhaltigkeitswert als ein Foto vom Aufleuchten eines vereinzelten Glühwürmchens an der Nordseeküste.

Mein Offener Brief an Andreas Mundt, den Präsidenten des Bundeskartellamts, – im Aprilheft und auf buchmarkt.de – hat Aufsehen erregt. Er hat – erstmals, mit Angabe konkreter Zahlen – Konditionen-Machenschaften und -Diktate von Amazon in Komplizenschaft mit größeren hiesigen Verlagen offengelegt. So wird das deutsche Buchpreisbindungsgesetz krass missbraucht und insgesamt gefährdet; der örtliche Buchhandel im Wettbewerb massiv geschädigt, seine Existenz bedroht. Der Offene Brief hat zwei bemerkenswerte schriftliche Stellungnahmen ausgelöst.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels tut so, als ob Amazon mit seinen diktatorischen illegalen Konditions-Machenschaften für den deutschen Buchmarkt und die Buchpreisbindung gar kein besonderes Problem bedeutet. Wer oder was steckt hinter dieser eigenartigen Verbindung?

Die erste Stellungnahme kam vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. (Sie ist hier nachzulesen). Sie ist schon allein insofern höchst verwunderlich, als sie zu dem eindeutig dokumentierten Problem überhaupt nicht Bezug nimmt. Amazon wird nicht einmal erwähnt. Als ob dieser Konzern für die Buchpreisbindung, (speziell) für den (selbständigen) deutschen Buchhandel und die unabhängigen mittleren und kleineren Verlage – also für die absolute Mehrheit (!) der Mitglieder des Verbandes – und ergo für den Börsenverein selbst – keine Existenzfrage wäre. Damit aber trägt er weitere, neue Fragen ins Rampenlicht der Öffentlichkeit – peinliche Fragen, die nun dem Verband öffentlich gestellt werden müssen und nicht mehr in Verbands-Separees vermurmelt bleiben können.

Da sind vor allem diese zwei Fragen: Was muss, was will der Börsenverein eigentlich vor der Mehrheit seiner Mitglieder, vor der Öffentlichkeit und – die Buchpreisbindung ist schließlich ein Gesetz – vor der Politik verbergen, wenn er darauf bedacht scheint, um jeden Preis zu verhindern, dass Amazon als deutscher Branchen-Eigenproblem-Fall erkennbar und traktiert wird? Geht es möglicherweise darum, ein Verbandsprivileg im kommerziellen Interesse eines kleinen Kreises von mächtigen Unternehmen über die Runden zu retten? Also – und diese Frage habe ich mit und in meinem Offenen Brief im April überhaupt nicht ansprechen und in den Ring bringen wollen: Was für ein Verband ist der Börsenverein eigentlich – und wer sind die Mitglieder, für deren Vorteilnahme er einsteht? Denn die Buchpreisbindung ist ja ein Verbandsprivileg, insofern sie (obwohl gesetzlich eingerichtet ) vom Börsenverein in Eigenregie kontrolliert werden darf und durch (vom Börsenverein zu bestimmende) Preisbindungstreuhänder überwacht wird, welche ohne Sanktionsinstrumente der Art arbeiten müssen, über die etwa der an die Wirtschaftskammer gebundene Buchpreisbindungstreuhänder der Republik Österreich verfügt. Es ist dies ein Fragenkomplex, der für meinen Offenen Brief vor einem Monat noch gar nicht anstand, sich nun aber, wie durch einen Bumerang-Einwurf des Börsenvereins, geradezu aufdrängt.

Ist der wahre Grund für den Schongang des Börsenvereins gegenüber Amazon vielleicht „das ganz große Problem einer Rabattspreizung, die inzwischen zugunsten mindestens eines großen Marktteilnehmers Ausmaße angenommen hat, die dem Geist des Buchpreisbindungsgesetzes komplett zuwiderlaufen“, wie Jens Bartsch von der Buchhandlung Goltsteinstraße in Köln es formuliert?

Solch ein Zusammenhang wird in der zweiten schriftlichen Stellungname zu meinem Offenen Brief offen zur Sprache gebracht. Sie ist, bezeichnenderweise, von einem Mitglied des unabhängigen Sortiments geschrieben worden, das durch die ganze Chose unmittelbar betroffen ist.

Diese Frage verdeutlicht auch, warum die Aufdeckung des in meinem Offenen Brief dargestellten Sachverhalts nicht punktuell, nicht als isolierter Skandal behandelt werden darf – und auf keinen Fall mit einem Pingpong von Rede und Gegenrede archiviert werden kann.

Der Börsenverein gibt ja, ganz allgemein zwar, doch immerhin klar zu verstehen: „Das Thema Rabattspreizung beschäftigt die Branche und uns als Verband schon seit Jahren.“ Und was hat die Beschäftigung „mit dem Thema“ erbracht? Augenscheinlich nichts. Es hat, wiederum ganz allgemein, zu „Beobachtungen“ geführt, die aber kaum überprüft worden sind, sie haben nur „nahegelegt, dass die Vorschriften des Paragraphen 6 des Buchpreisbindungsgesetzes zur Konditionengestaltung zwischen Verlagen und Buchhandlungen nicht überall eingehalten wurden“ – eine Feststellung, deren Aussagewert etwa der Nachricht entspricht, dass es bei anhaltendem böigen Landregen nicht überall trocken geblieben ist. Kein Wunder, dass daraufhin nichts Nennenswertes unternommen wurde, bis – und auch das ist nun schon eine schöne Weile her – „vor zwei Jahren“ als „wir daher“ – im Klartext: nach jahrelangem Nichtstun – „das Thema aktiv angegangen sind“, nämlich mit einer Einberufung zu Sitzungen. „Wir luden Vertreter*innen aller drei [im Verband eingegliederten] Sparten [von Verlagen, Barsortimenten und Buchhändlern] zu einem Runden Tisch ein“ – also: zu Gesprächen.

Die Kollegen vom Börsenverein also „schufen eine unabhängige Ombudsstelle“ – für Anhörungen und Versuche zur Schlichtung von Einzelkonflikten zwischen Mitgliedern der verschiedenen Sparten – „und führten zu weiteren Beobachtungen der Marktentwicklung eine zweistufige Studie durch“ – d.h. Abfragen von Selbstauskünften, was natürlich wiederum einige Zeit gekostet hat. „Die Studie haben wir jüngst veröffentlicht.“

Das positive Ergebnis der Studie ist unglaublich. Es „belegt, dass sich das Konditionengefüge in die richtige Richtung bewegt“. „Viele Verlage“ – welche denn? – „haben ihre Konditionen“ – gegenüber Amazon? Den Großfilialisten? – „im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes angepasst, die Rabatte für die Barsortimente haben sich erhöht“.

Natürlich weiß auch der Börsenverein, dass er mit alldem noch nicht alles getan hat, was er zu tun hat. Der Kommentar lässt solches Bewusstsein durchscheinen: „Die Studie zeigt aber auch“, schreibt er, „dass wir das Thema Rabattspreizung weiter“ – ja? – „beobachten müssen. Hierfür werden wir“ – was denn? – „u.a. die Ombudsstelle beibehalten“. „Darüber hinaus werden wir“ – offenbar, um bisherige Versäumnisse zu kompensieren – „auf die Mitarbeiter in den für die Buchpreisbindung zuständigen Bundesministerien zugehen“, um – man höre und staune! – „diese über die Ergebnisse der Studie informieren“.

Der Kölner Buchhändler Jens Bartsch hat erklärt: „Die in der erwähnten Studie belegte ‚richtige‘ Richtung des Konditionsgefüges, wie auch der Hinweis darauf, die Rabattspreizung weiterhin zu beobachten und die Ombudsstelle beizubehalten, dies alles überzeugt mich nicht davon, dass wir das Problem intern in den Griff bekommen.“ Das in dem Offenen Brief Aufgedeckte wiege „so schwer“, schreibt Bartsch, „dass wir uns die Frage stellen sollten, ob brancheninterne Mechanismen überhaupt noch genügen können, um eine Buchpreisbindung erhalten zu können.“
Mit anderen Worten: Das Problem kann nur – und muss – politisch gelöst werden, mit einer gesetzlichen „Neuregelung bzw. einer dezidierten Neuauslegung“ des besagten Paragraphen 6, der „Dreh-und Angelpunkt“ des Problems darstellt. „Wir alle wissen“ aber, wem – innerhalb des Börsenvereins – wir es zu verdanken haben, dass die „Neuregelung bzw. dezidierte Neuauslegung des Paragraphen 6“ verhindert bzw. „vermieden“ wurde. Wie „wir alle wissen“, kann Jens Bartsch nur einen bestimmten Großfilialisten meinen, „der dem Geist des Buchpreisbindungsgesetzes komplett zuwiderläuft“. Und das ist dem Börsenverein ebenso bekannt wie der Missbrauch des Buchpreisbindungsgesetzes durch Amazon.

Der Züricher Verleger Peter Haag (Kein & Aber) hat bereits 2020 im Schweizer Fernsehen – auf Nachfrage – ausdrücklich angegeben, Thalia fordere „bis zu 60 Prozent“ Rabatt. Die Forderung – wird sie verweigert, kommt es nicht mehr zum Geschäft – entspricht ziemlich genau jener von Amazon für Geschäftsbeziehungen aufgerufenen Konditionenhöhe. Thalia hätte demnach die Bestimmungen des deutschen Buchpreisbindungsgesetzes gebrochen – wie Amazon. Es ist nicht bekannt, dass der Börsenverein darauf irgendwie reagiert hätte – so wie er jetzt auch nicht auf das Verhalten Amazons zu reagieren bereit scheint.

Welch ein irrer Turn: Sollte der deutsche Buchhandelsprimus sich im Börsenverein – doch auf Grund welcher Eigeninteressen – als heimlicher Steigbügelhalter des US-Konzerns Amazon erweisen? Das wäre in diesem akuten Skandal tatsächlich eine weitere große Geschichte.
Gerhard Beckmann

Gerhard Beckmann setzt seine BuchMarkt-Serie über Amazon fort. In seinem Beitrag im Juniheft heißt es: „In unserem selbständigen Buchhandel wird seit Jahren gezielt Angst vor dem US-Megakonzern geschürt. Doch der Online-Riese steht inzwischen auf tönernen Füßen. Warum seine Zukunft nun keineswegs so sicher ist wie bisher angenommen.“

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