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„Gerücht stimmt nicht“: Unbürokratische Lieferung von Kleinverlagen an Schweizer Buchhandlungen weiter möglich

„Hartnäckig hält sich bei einigen kleineren Verlagen in Deutschland und Österreich das Gerücht,  sie müssten mit dem neuen Schweizer MWST-Gesetz  Mehrwertsteuer in der Schweiz bezahlen (und damit viel administrativen Aufwand auf sich nehmen), wenn Sie einzelne Bücher an Schweizer Buchhandlungen direkt ausliefern. Dem ist nicht so!“ sagt Dani Landolf, der Geschäftsführer des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbandes (SBVV).

Der Hintergrund:  Seit dem 1. Januar 2018 ist das revidierte Schweizer MWST-Gesetz in Kraft (das u.a. festlegt, dass E-Books neu zum reduzierten Satz besteuert werden). Das hat  bei Verlagen in Deutschland und Österreich Befürchtungen geweckt, sie müssten nun in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen (und damit erheblichen  administrativen Aufwand auf sich nehmen), wenn Sie einzelne Bücher an Schweizer Buchhandlungen direkt ausliefern. Landolf: „Richtig aber ist: Das grenzüberschreitende Versenden von Gegenständen, beispielsweise Büchern, führt grundsätzlich nicht zur Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens.
Ab 2019 allerdings tritt die so genannte Versandhandelsregelung («Lex Amazon») in Kraft, bei der ein Unternehmen, das mehr als 100’000 Franken pro Jahr abgabefreie Kleinsendungen in die Schweiz schickt, MWST-pflichtig wird.“

Details dazu hat der SBVV in einem Merkblatt zusammengestellt

 

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