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Penguin Random House Verlagsgruppe klagt gegen OpenAI

Die Penguin Random House Verlagsgruppe geht juristisch gegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme vor und hat beim Landgericht München Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd., Anbieterin des KI Chatbots ChatGPT, eingereicht. Die Verlagsgruppe sieht die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ verletzt.

Die Verlagsgruppe erklärt dazu: Bereits auf einfache Eingaben gibt ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Ingo Siegner in erkennbarer Form wieder. Der Chatbot erzeugt außerdem Illustrationen der Figur des „Kleinen Drachen Kokosnuss“, die dem Original zum Verwechseln ähneln. Darüber hinaus macht ChatGPT eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen.

„Es gibt klare Indizien dafür, dass die Werke von Ingo Siegner unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden, und nun als sogenannte ‚Memorisierung’im Modell vorliegen. Dies ist vergleichbar mit einer Speicherung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben kann. Der beschriebene Output stellt aus Sicht der Penguin Random House Verlagsgruppe auch eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung dar. Die Verlagsgruppe sieht deshalb die Urheberrechte ihres Autors und Illustrators Ingo Siegner sowie die exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte ihres Verlags cbj verletzt.“

Ein weiterer Aspekt der Klage ziele darauf ab, Transparenz für Leser:innen zu schaffen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen solle künftig verhindert werden, dass menschliche Autor:innennamen für Inhalte verwendet werden, die maßgeblich von einer KI generiert wurden.

Auf die Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung durch die Penguin Random House Verlagsgruppe hat OpenAI trotz Fristsetzung nicht reagiert. Am 27.03.2026 erfolgte deshalb die Einreichung der Klage am Landgericht München.

Carina Mathern, Verlegerin Kinder- und Jugendbuch und Mitglied der Geschäftsleitung der Penguin Random House Verlagsgruppe: „Menschliche Kreativität ist und bleibt der Kern unserer Arbeit als Verlage. In erster Linie sind wir deshalb den Interessen unserer Autor:innen und Kreativen verpflichtet. Wir stehen den Chancen von KI grundsätzlich offen gegenüber, gleichzeitig hat der Schutz geistigen Eigentums für uns oberste Priorität. Mit dieser Klage wollen wir als Penguin Random House Verlagsgruppe dazu beitragen, Urheberrechte auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz wirksam zu schützen und faire Rahmenbedingungen für Kreative zu sichern.“

Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins äußerte sich zu der Klage wie folgt:

„Die Klage der Penguin Random House Verlagsgruppe gegen OpenAI zeigt: Der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter ist längst kein Randthema mehr. Immer mehr Kreative und Rechteinhaber gehen juristisch gegen die Nutzung ihrer Werke vor. Gerade für die Buchbranche ist die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil KI-Konzerne kaum offenlegen, womit sie trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. Umso wichtiger ist, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen – auch mit Blick auf Fragen der Memorisierung. KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen. Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss für transparente, faire und lizenzierte Lösungen sorgen.“

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