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„Münchner Erklärung“ zum Urheberrecht verabschiedet

René Strien verliest Münchner Erklärung

Soeben wurde auf der AG Pub in München die „Münchner Erklärung“ zum Urheberrecht verabschiedet. Der Hintergrund: Im November vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Teile der bisherigen Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften für rechtswidrig erklärt: „Laut Richterspruch haben Verwerter – also hauptsächlich Verlage – nicht unbedingt einen Anspruch darauf, an den Ausschüttungen der Gesellschaften beteiligt zu werden.“

Die Erklärung im Wortlaut:

Ein modernes Urheberrecht schützt die Interessen der Autoren und der Verlage gleichermaßen. Ohne schlagkräftige Verwertungsgesellschaften, in denen Schöpfer und Verlage gleichberechtige Akteure sind, ist das nicht vorstellbar. Die deutschen Publikumsverlage sind deshalb in großer Besorgnis über die aktuelle Entwicklung im nationalen und europäischen Urheberrecht.

Wir fordern von der Bundesregierung ein klares, schnellstmöglich umzusetzendes gesetzgeberisches Signal, das den politischen Willen unterstreicht, weiterhin am erfolgreichen System der Verwertungsgesellschaften festzuhalten. Das soll nicht nur ein Zeichen noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Ausschüttungspraxis der VG Wort im März dieses Jahres sein, sondern auch darauf hinwirken, dass Verlage im europäischen Urheberrecht als Rechteinhaber anerkannt und geschützt werden.

Wir sind existenziell darauf angewiesen, dass es ein starkes, durchsetzbares Urheberrecht für Schöpfer und Verleger literarischer und künstlerischer Werke gleichermaßen gibt. Nur damit kann die einmalige kulturelle Vielfalt unserer literarischen Landschaft gewährleistet werden.

Für die Arbeitsgemeinschaft der Publikumsverlage
René Strien, Peter Kraus vom Cleff, Markus Klose
München, 21. Januar 2016

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