
Ab sofort können wieder Hörbücher für den deutschen Kinderhörbuchpreis BEO eingereicht werden. Prämiert wird in drei Alterskategorien und im diesjährigen Sonderpreis „Bestes Sachbuch für Kinder“. Die Einreichfrist endet am 30. April 2014.
Die drei (Alters-)Kategorien sind:
Kategorie I: 0 – 6 Jahre
Kategorie II: 7 – 11 Jahre
Kategorie III: Ab 12 Jahre
Die Auszeichnungen sind dotiert mit jeweils 5.000 Euro in den Alterskategorien I-III, gefördert durch die Hamburger Kulturbehörde und die Behörde für Schule und Berufsbildung, mit 3.000 Euro für den Sonderpreis „Bestes Sachhörbuch für Kinder“, gestiftet von GEOlino, und 3.000 Euro für den Kinderjury-Preis.
Das Preisgeld wird in den Kategorien I-III an den Interpreten und die Regie vergeben; der Sonderpreis an den Regisseur/Autor. Der Preisträger des Kinderjury-Preises ist der Interpret, der im Rahmen eines Projektes zur kulturellen Bildung von einer Berliner Grundschule ermittelt wird.
Eine Fachjury ermittelt die Longlist, die Shortlist und die Preisträger. In die BEO-Jury 2014 wurden neun Mitglieder mit Qualifikation aus den Bereichen Schauspiel, Theater oder Film, mit spezifischer journalistischer Fachkenntnis, mit Produktionserfahrung (Hörbuch oder Kinderfilm) oder Know-how im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur berufen:
– Christian Bärmann (Journalist, HörBücher, Maine/Hannover)
– Volker Bernius (hr2-Bildung und Kultur/Stiftung Zuhören, Frankfurt a.M.)
– Georg Cadeggianini (Journalist/Autor, München)
– Ines Dettmann (Junges Literaturhaus, Köln)
– Heide Germann (Rezensentin, Darm¬stadt)
– Gabriele Haefs (Übersetzerin, Hamburg)
– Marianne Hollederer (Buchhändlerin/Heymann Bücher, Hamburg)
– Christine Knödler (Journalistin, ELTERN family, München)
– Lothar Sand (Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Frankfurt a.M.).
Für den Sonderpreis „Bestes Sachhörbuch für Kinder“ wird die Jury ergänzt von Martin Verg (Chefredakteur, GEOlino) und Heiko Kammerhoff (Redakteur, GEOlino).
Die Veröffentlichung der Longlist erfolgt in der ersten Julihälfte, die Shortlist wird in der zweiten Septemberhälfte bekannt gegeben. Die BEO-Preisverleihung 2014 wird im November in Hamburg stattfinden.
Zur Einreichung berechtigt sind Hörbuchverlage mit Produktionen aus dem Bereich Kinderhörbuch, die als physisches Produkt im Buch- oder Tonträgerhandel erhältlich sind. Um dem Zweck des Preises gerecht zu werden, ist die Meldung der Produktion beim VLB (ISBN-Nr.) Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.
Eingereicht werden können Lesungen, inszenierte Lesungen, Hörspiele und Sachhörbücher. Reine Lieder-CDs sind ausgeschlossen. Zugelassen für den Deutschen Kinderhörbuchpreis 2014 sind Titel aus dem Herbstprogramm 2013 und dem Frühjahrsprogramm 2014.
Weitere Infos und Teilnahmebedingungen unter www.kinderhoerbuchpreis.de und www.kinderhoerbuchpreis.de/preis/teilnahme-2014/.