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Einigung im Konflikt mit den Übersetzern in Sicht: Jetzt steht ein Vorschlag für gemeinsame Vergütungsregeln – und „damit ein Neuanfang“

Der Verband der Literaturübersetzer VdÜ hat zum 29. März eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Auf ihr sollen die Mitglieder über Gemeinsame Vergütungsregeln nach § 36 UrhG diskutieren und abstimmen. Diese wurden von der Verhandlungskommission des VdÜ/Bundessparte Übersetzer im VS in ver.di mit einer Gruppe von Verlagen unter Federführung des Hanser Verlags München ausgehandelt.

Grundlage der Verhandlungen war „die Überzeugung, miteinander eine Vereinbarung treffen zu können, mit der zwischen den beiderseitigen Interessen sinnvoller ausgeglichen wird als mit Gerichtsurteilen“, wie

Hinrich Schmidt-Henkel

Hinrich Schmidt-Henkel, erster Vorsitzender des VdÜ, zu dem Verhandlungsergebnis sagt, das die Kommission der Übersetzer den Mitgliedern des Verbandes zur Abstimmung vorlegen will: „Das ist ein Dokument, in dem zwischen den Interessen beider Seiten auf vernünftige Weise vermittelt wird und das geeignet ist, Rechtssicherheit und Branchenfrieden zu schaffen. Wir werden bei unseren Mitgliedern intensiv dafür werben, diese Vergütungsregeln anzunehmen. Gleichzeitig laden wir weitere Verlage ein, sich anzuschließen.“

Die neuen Vergütungsregeln bezeichnet Schmidt-Henkel als „Neuanfang: Viele Verlage unterschreiten gegenwärtig die gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben zur Übersetzervergütung und setzen dabei auf die Gewissheit, die Übersetzer würden sie, ihre Auftraggeber, schon nicht verklagen. Dies ist jetzt die Chance, das hinter sich zu lassen und Rechtssicherheit zu finden – dank einer von Verlagen und Übersetzern mit Sachkenntnis und gutem Willen getroffenen Vereinbarung.“ [mehr…] [mehr…]

Die Inhalte der Vergütungsregel sind noch nicht offiziell, sie werden vom VdÜ, ver.di und beteiligten Verlagen gemeinsam am Tag nach der Mitgliederversammlung bei einer Pressekonferenz vorgestellt.

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