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Gurlitt-Affäre erreicht auch Webseite prozessbeobachter.net

Zur der in der Presse heftig diskutierten Sammlung Gurlitt hat Bernd F. Lunkewitz zwei neue Beiträge auf seine Website www.prozessbeobachter.net gestellt.

Lunkewitz sagt dazu: „Langsam scheint sich auch wenigstens in der Süddeutschen Zeitung (Feuilleton, Printausgabe, „Misere des Schlussstrichs“ von [Andreas Zielke) die auf meiner Website bereits unmittelbar nach dem Fund der Bilder vertretene Rechtsansicht durchzusetzen“: Danach haben sowohl die Erben der verfolgten Eigentümer der Bilder aus der Sammlung Gurlitt also auch die Museen, die die jetzt gefundenen Bilder der „entarteten“ Kunst abliefern mussten, Chancen auf Rückgabe. Hier die Artikel auf der Website:
http://ruettenundloening.prozessbeobachter.net/kommentare/die-entartete-kunst-aus-der-sammlung-gurlitt-koennte-an-die-berechtigten-museen-herausgegeben-werden
und
http://ruettenundloening.prozessbeobachter.net/kommentare/der-herausgabeanspruch-auf-die-bilder-der-sammlung-gurlitt

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