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Bernd F. Lunkewitz und seine Web-Initiative prozessbeobachter.net

Bernd F. Lunkewitz hat zu seiner Rechtssache „Aufbau gegen Bundesverfassungsgericht“ die Website www.prozessbeobachter.net gestartet [mehr…]. Dort hat er die gesamte (rechtliche) Geschichte des Aufbau-Verlages seit 1945 protokolliert.

Das war Anlass für Fragen an den früheren Aufbau – Eigner: ]

Bernd F. Lunkewitz:
Auch andere Prozesse könnten
hier dokumentiert werden

BuchMarkt: Sind Sie damit zurück im Mediengeschäft? Die Seite könnte nicht nur für Ihren Prozess genutzt werden…

Bernd F. Lunkewitz: Ich möchte damit tatsächlich einen Weg anbieten, auf dem die Öffentlichkeit eine Möglichkeit freier und direkter Information über Zivilprozesse hat.

Aber ursprünglich ging es Ihnen..

… tatsächlich nur um den Rechtsstreit wegen der gescheiterten Privatisierung des Aufbau-Verlages und darum, die inzwischen ermittelten Sachverhalte und die komplizierten Rechtsfragen, die in den Prozessen eine Rolle gespielt haben, darzustellen.

Warum?

Damit sich jeder selbst eine informierte Meinung bilden kann. Ich halte die Geschichte des Aufbau-Verlages und die Geschichte seiner gescheiterten Privatisierung für sehr interessant. Noch interessanter ist, wie die Treuhandanstalt – gegen ihr eigenes besseres Wissen – damit umgegangen ist. Und genauso interessant ist es, wie ehrlose Richter wiederum damit umgegangen sind.

Das Thema lässt sie nicht los, aber Sie haben damit eine Plattform geschaffen, die breiter angelegt ist. Sie bieten auch an, dass andere Verfahren dort eingestellt werden können.

Manchmal muss ich mich zwingen, keine neuen Geschäftsideen im Verlagsgeschäft zu entwickeln. Ja, natürlich, die Website könnte durchaus ein Portal für alle sein, die den Verlauf der von Ihnen geführten Prozesse dokumentieren und der Öffentlichkeit darstellen wollen. Voraussetzung ist aber, dass die Prozesspartei nichts zu verbergen hat und alle Schriftsätze und vorgelegten Dokumente, auch die der Gegenseite, und natürlich die Verfügungen und Urteile des Gerichts, einstellt.

Würden Sie es begrüßen, wenn Frau Berkéwicz oder Herr Barlach die zwischen den Gesellschaftern des Suhrkamp Verlages geführten Prozesse im Prozessbeobachter dokumentieren würden?

Das ist ein sehr interessanter Stoff. Allerdings weiß ich nicht, ob diese Prozessparteien das wollen und wer in diesen Angelegenheiten eher etwas zu verbergen hat. Die schriftlichen Verfahren vor den Zivilgerichten sind ja kaum oder gar nicht der Öffentlichkeit zugänglich, obwohl alle gerichtlichen Verfahren ja öffentlich sein sollten und daher rätseln die meisten Beobachter oder beurteilen die Verfahren nicht nach rechtlichen Kriterien.

Wären solche Veröffentlichungen aber nicht eine Beeinflussung eines laufenden Verfahrens?

Um diesen Vorwurf zu vermeiden, habe ich bisher nur das abgeschlossene Verfahren der Aufbau-Liquidationsgesellschaft gegen die BVS eingestellt. Auch die bisher weiteren für die Website vorgesehenen Verfahren sind abgeschlossen.

Aber prinzipiell könnte auch durchaus ein laufendes Verfahren ja nach Prozessfortschritt mit den entsprechenden Schriftsätzen dokumentiert werden?

Ja, denn auch die Justiz wird sich – langfristig – auf die neuen Technologien umstellen und anpassen müssen. Es gibt ja auch die Tendenz, dass das deutsche Zivilrecht vom US-Recht beeinflusst wird. Die amerikanische Justiz geht mit solchen Dingen anders um. Dort werden in einem „pretrial disclosure“ Verfahren alle Dokumente und Beweise sogar vor Prozessbeginn auf den Tisch gelegt und die Verhandlung findet vor einer Jury statt. Das hätte ich mir für die Prozesse gegen die Treuhand gewünscht.
Die Fragen stellte Christian von Zittwitz

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