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Einstweilige Verfügungen gegen Amazon, buch.de und Saturn durchgesetzt

Gleichzeitig haben das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 4. September eine einstweilige Verfügung gegen Amazon und das Landgericht Wiesbaden eine gegen buch.de erlassen. In beiden Fällen geht um Rabatt-Aktionen, die damit untersagt werden. Bereits am 31. August hatte das Landgericht Hildesheim eine Rabattaktion von Saturn einstellen lassen. Das teilt nun die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels und Prof. Christian Russ mit.

Wie es auf der Website Preisbindungsgestz.de heißt, hatte Amazon in einer Aktion zu Beginn dieses Jahres den Ankauf gebrauchter Bücher angeboten. Dabei erhielten Kunden zusätzlich einen Gutschein über 5 Euro, wenn gleich zwei Bücher angeboten wurden. Das Landgericht Wiesbaden beanstandete eine Rabatt-Aktion von buch.de durch eine Einstweilige Verfügung, da die Werbung beinhaltete, dass Kunden bei Einkaufswerten ab 30, 50 oder 100 Euro ein Preisnachlass von 10 % des Einkaufswertes durch Einlösung eines Gutscheines gewährt wurde.

Durch eine weitere Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hildesheim vom 31. August wurde auch eine Werbeaktion der Elektro-Handelsgesellschaft Saturn verboten. Der Saturnmarkt Hildesheim hatte beim Verkauf von Schulbüchern ab einem Bestellwert von 50 Euro die Zugabe eines Saturn-Gutscheines über 5 Euro versprochen.

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