Dieser OFFENE BRIEF von Peter Weda mit dem Vorwurf, „die Solidarität der Sparten untereinander wird hier arg strapaziert“ erreicht uns heute:
“ – sofern die Verlagsrabatte nicht unter 25 Prozent liegen“ lautet der letzte Satz des Börsenblattartikels zum Schulbuchgeschäft 2011.
Das ist die Crux; irgend etwas stimmt nicht mehr zwischen Verlagen und Buchhandlungen.
Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt bei Sammelaufträgen Nachlässe zwischen 12 und 15 % vor, die den Schulen und Kommunen bei Überschreitung bestimmter Wertgrenzen zu gewähren sind.(§ 7 Buchpreisbindungsgesetz). Dies trifft überwiegend auf Bestellungen in den Sommerferien zu, sowie vier bis sechs Wochen ach Schulbeginn.
Jetzt stellt sich aber zunehmend die Frage, wer diese Nachlässe eigentlich schultern soll. Der Sortimentsbuchhandel alleine? Immer mehr Verlage fühlen sich offensichtlich nicht betroffen und kürzen munter ihre Buchhandels-Rabatte.
Ich spreche nicht von Jahreskonditionen, die den Einsatz übers Jahr honorieren sollen, sondern nur von den Sammelbestellungen zum Schulanfang, bei denen klar ersichtlich ist, dass von der gewährten Handelsspanne per Gesetz vorgeschriebene Rabatte einzuräumen sind.
Wenn Pearsen Education in diesem Rahmen bei einer Lieferung über 150 Exemplaren eines Titels in Kenntnis der Gesetzeslage nur 20 % einräumt, so ist dies nicht hinnehmbar, da nicht auskömmlich. Das gilt auch für den Verlag Elke Dieck und andere.
Wenn der Bildungsverlag Eins den Rabatt von 25% auf 22,5 % kürzt, so kürzt er unsere verbleibende Handelsspanne nicht um 2,5 % sondern um 25 %, also um ein Viertel. (Verlagsrabatt 25% abzüglich 15 % gesetzlicher Nachlaß gleich 10% Handelsspanne bisher)
Und dies, entgegen allen Zusicherungen in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Börsenverein, nur auf Grund sinkender Unsätze gegenüber dem Vorjahr. Bei uns von 195.000 EUR Brutto auf 147.000 EUR.
Dabei läßt sich hierbei aus dem Umsatzrückgang nicht auf mangelnden Einsatz der Buchhandlung schlussfolgern, sondern ist einerseits dem Losglück bei öffentlichen Ausschreibungen zuzuschreiben, die zunehmend im Losverfahren vergeben werden, andererseits auch dem Irrglauben mancher Verlage, ihre Bücher verkauften sich von selbst. Da sind über die Jahre schon deutliche Marktverschiebungen zu beobachten.
Nein, so geht es nicht weiter. Die Solidarität der Sparten untereinander wird hier arg strapaziert.
Verschärft wird dies auch durch die Einstufung des Mitgliedsbeitrages des Börsenvereins nach Umsatz. Hier wird ein Schulbuchumsatz mit Handelspanne von 5 bis maximal 10% einem in Belletristik und Taschenbuch von 40% gleichgesetzt.
Die Konditionendebatte ist hier bestimmt durch eine zeitliche Begrenzung (Schulanfang) und
die gesetzlich vorgeschriebene Handelsspannenkürzung des Buchhandels.
Daher die Forderung:
Für Aufträge in der Schulbuchhauptsaison generell mindestens 25% Verlagsrabatt. Anpassung der Beitragsstaffel des Börsenvereins an die Besonderheiten des Schulbuchumsatzes.
Peter Weda
Buchhandlung Peter Weda GmbH, Korschenbroich
weda@buchweda.de