Home > Buchhandel > ver.di: Demnächst erste Kündigungen bei Hugendubel und Habel

ver.di: Demnächst erste Kündigungen bei Hugendubel und Habel

Wie gestern dem Gesamtbetriebsrat von Hugendubel bekannt wurde, plant die Geschäftsleitung, in Kürze erste Kündigungen in jenen Filialen von Hugendubel auszusprechen, die nach ihrer Auffassung nicht sozialplanpflichtig sind, meldet ver.di, Bezirk Südhessen / Fachbereich Handel.

„Auch bei den Sozialplanverhandlungen für die 106 bei Buch Habel angekündigten Entlassungen am 20. Juli in Frankfurt hatte der Arbeitgeber überraschend behauptet, nur der von ihr vorgesehene Personalabbau in den Filialen Krefeld und Mainz/Am Brand stellten eine sozialplanpflichtige Maßnahme dar. In den übrigen Läden von Buch Habel werde die Geschäftsführung die Sozialplanverhandlungen lediglich auf freiwilliger Basis führen“, so ver.di in den Presseerklärung.

Diese Mitteilung widerspreche der früheren Zusicherung, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen und den Beschäftigten keine Aufhebungsverträge anzubieten, bis über einen Sozialplan endgültig – notfalls in einer Einigungsstelle – entschieden sei, erklärt die Dienstleistungsgewerkschaft.

Der Gesamtbetriebsrat hat in seiner gestrigen Sitzung deshalb den Wiesbadener Rechtsanwalt Otto Jäckel beauftragt, sowohl rechtlich zu prüfen, ob beim angekündigten Personalabbau nicht Sozialplanpflicht für alle Filialen von Buch Habel bestehe und gegebenenfalls ein entsprechendes arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.

Der Gesamtbetriebsrat hat gleichzeitig die Beschäftigten von Buch Habel aufgefordert, ihn unverzüglich zu informieren, falls bereits jetzt Kündigungen zugestellt würden. „Denn es darf erwartet werden, dass Hugendubel nach seiner Kehrtwendung in den einzelnen Betrieben der Buchhandelskette nicht nur Verunsicherung, sondern auch sehr schnell Fakten schaffen will, damit sich möglicherweise beides negativ auf die derzeit noch in vier Filialen laufenden Betriebsratswahlen auswirkt“, so ver.di weiter.

ver.di hat die Beschäftigten von Buch Habel aufgerufen, sich nicht beeindrucken zu lassen, sondern die Bemühungen zur demokratischen Wahl von Betriebsräten unbeirrt fortzusetzen. Nur so lasse sich vermeiden, dass der Arbeitgeber sein „Ziel erreiche, den mit der Kandidatur zum Betriebsrat verbundenen sechsmonatigen Kündigungsschutz zu unterlaufen“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert