Home > ARCHIV > Rundfunkgebühr für Computer wieder auf dem Tisch

Rundfunkgebühr für Computer wieder auf dem Tisch

Gestern hat das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz geurteilt, dass für beruflich genutzte Computer mit Internetzugang Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Zu erwarten ist, dass es zu einer bundesweiten Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Leipzig kommt.

Wie es bei Werben & Verkaufen heißt, hatte ein Rechtsanwalt gegen einen Gebührenbescheid des SWR geklagt, die Vorinstanz gab ihm Recht. Die Richter in Koblenz argumentierten jetzt jedoch, das ein PC mit Internetzugang ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ sei und damit unter die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehene Zahlung von Gebühren falle.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage ließ das OVG eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Die Gebührenfreiheit für Computer war Anfang 2007 gefallen. Seitdem müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PCs gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ gemeldet sind.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige