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Neues Merkblatt: Keine Nachlässe für Bildungseinrichtungen

Die Rechtsabteilung des Börsenvereins erklärt in enem Merkblatt, weshalb Bildungseinrichtungen vom Buchhandel keine Nachlässe fordern können.

Dieses Papier dient dem Buchhandel als Argumentationshilfe und Leitfaden für preisbindungskonformes Vorgehen. Das Merkblatt Keine Nachlässe für Bildungsträger kann per E-Mail in der Rechtsabteilung angefordert werden, zudem ist es in Kürze im internen Mitgliederbereich Mein Börsenverein auf der Homepage des Börsenvereins abrufbar.

Kontakt: laier@boev.de

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