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Schwäbischer Verlag einigt sich mit Klöpfer & Meyer

Gestern fand vor dem Landgericht Stuttgart die mündliche Verhandlung über den Antrag auf einstweilige Verfügung des Schwäbischen Verlags gegen das von Josef-Otto Freudenreich im Verlag Klöpfer & Meyer herausgegebene Buch „Wir können alles. Filz, Korruption & Kumpanei im Musterländle“ statt [mehr…]. Der Verlag der Schwäbischen Zeitung war gegen einzelne Formulierungen des Beitrags „Ein christliches Blatt auf dem Boulevard“ vorgegangen.

Wie Klöpfer & Meyer mitteilt, billigte das Gericht die Darstellungen im Wesentlichen und wies darauf hin, dass der Beitrag nicht verboten werden könne – im Gegenteil, das Gericht wünschte sich einen derartigen Journalismus ausdrücklich.

Der Schwäbische Verlag stimmte nach längerer Verhandlung einem Vergleich zu. Der geäußerte Verdacht über die Hintergründe der Entlassung des Redakteurs Dr. Reck darf unverändert weiter erhoben werden. Ebenso darf weiter behauptet werden, dass ein ausgeschiedener Redakteur in einem Leserbrief äußerte, beim Schwäbischen Verlag gäbe es „Mobbing der übelsten Sorte“. Klöpfer & Meyer wird zukünftig lediglich ergänzen, dass dies vom Schwäbischen Verlag vehement dementiert wird. Auch über die Zusammenhänge der Versetzung zweier Redakteure in eine „Besenkammer“ darf weiter spekuliert werden. Klöpfer & Meyer wird lediglich hinzufügen, dass die Versetzung im Jahre 2003 stattfand.

Klöpfer & Meyer begrüßt die gefundene Einigung sehr und freut sich, dass die 2. Auflage des Buches weiter ausgeliefert und mit dem Druck der 3. Auflage wie geplant begonnen werden kann.

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