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Ulrich Ohm über die Infopolitik in Sachen BAG

Ulrich Ohm:
„Bis heute kennen wir
das Gutachten nicht.
Das ist Vorverurteilung“

Ulrich Ohm, Vorsitzender des „alten“ BAG-Aufsichtsrates, ist betroffen, dass er und seine Kollegen aus dem alten Aufsichtsrat bis heute nicht über das Gutachten verfügen, das im Börsenblatt bereits kommentiert wird [mehr…] – Anlass für DREI FRAGEN:

buchmarkt.de: Herr Ohm, wieder gibt es heftige Vorwürfe, die die BBG bzw. der Börsenvereinsvorsteher gegen Sie und die ehemaligen Aufsichtsratskollegen erheben.
Ulrich Ohm: ]In der Tat, es soll ein Rechtsgutachten geben, das zu dem Ergebnis kommt, daß Schadensersatzansprüche gegen den damaligen Aufsichtsrat geltend gemacht werden könnten.

Warum sprechen Sie im Konjunktiv?
Das Gutachten liegt uns bis heute nicht vor, daher bitte ich um Verständnis, daß wir dessen Aussagen auch nicht kommentieren können und möchten. Wir haben Herrn Dr. Honnefelder gebeten, uns das Gutachten zuzuschicken. Wir hätten natürlich unseren Teil zur Aufklärung der Hintergründe beigetragen, doch hat uns niemand in den
vergangenen Monaten zu den Einzelheiten befragt.

Es hat Sie wirklich niemand befragt oder um Stellungnahme zu den Unterlagen gebeten?
Nein, dass der Vorstand des Börsenvereins gegenüber seinen Mitgliedern eine neue Offenheit praktiziert, begrüßen wir alle. Ich kann nur hoffen, daß diese Offenheit auch bei anderen Aktivitäten des Börsenvereins zum Tragen kommt. Irritierend für uns alle ist jedoch, daß statt objektiver Berichterstattung und Recherche via Börsenblatt und Presseerklärung einseitige unnötig polemisierende Darstellungen gegeben werden und damit Vorverurteilungen stattfinden.

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