
Foto: M.Goessmann djv-blickpunkt
Stuttgart
Der Rechtsvertreter des Verlags Kein & Aber, Zürich, Rechtsanwalt Dr. jur. Albrecht Götz von Olenhusen, Freiburg i.Br., im buchmarkt.de-Interview über die jetzt bestätigte Rechtmäßigkeit der Neuübersetzung von Erofeevs Werk im Verlag Kein & Aber [mehr…].
buchmarkt.de: Wie ist das Urteil aus Paris einzuschätzen?
Albrecht Götz von Olenhusen: Das in bemerkenswerter und typisch französischer Klarheit verfasste Urteil des Court de Grande Instance de Paris hat auch mit einer weiteren verbreiteten Legende aufgeräumt: der Züricher Verleger Peter Haag von Kein & Aber hätte einen nicht autorisierten, sich vom „Urtext“ des grandiosen Klassikers über höheren Alkoholismus auf Reisen fundamental unterscheidenden Text obendrein illegal verwendet – über den wahren Text verfüge nur die Erbin, alles andere seien „Piratenausgaben“. „Moskau – Petuschki“ ist aber gerade kein Exempel für einen Missbrauch des zwischenstaatlichen Verlagsrechts zum Nachteil entrechteter Dissidenten oder ihrer Erben.“
Ein Prozess über mehr als zwei oder drei Jahre und obendrein vor mehreren Gerichten im In- und Ausland – ist das nicht das Ende von gewissen Übersetzungen, von einigen Verlagen oder Verlagssegmenten – von bestimmter interessanter aber hoch riskanter Literatur ganz zu schweigen?
Eine solche exzellente Neuübersetzung des brillanten Romans mit fundiertem Kommentar war dringend notwendig, und sie geschah, wie jetzt geklärt ist, auf einwandfreier Rechtsbasis. Finanziell war das für den Verlag ein erhebliches Risiko – weil das Kultbuch für hochliterarische Trunkenheitsfahrten im Westen eher als Geheimtipp galt und erst durch die Anstrengungen des Verlages aus der partiellen Vergessenheit herausgeholt worden ist. Solche Wagnisse sind aber unvermeidlich – und wie man sieht, kann es ins Auge gehen, mit dem Knüppel eines literarischen Skandals zu hantieren und mit dem Damoklesschwert jahrelanger Prozesse.
Im Gegensatz zu „Esra“ und „Tannöd“ hat der Fall Erofeev ja eine besondere internationale Dimension…
Das internationale Urheberrecht zwischen West und Ost ähnelt zuweilen der höheren Mathematik oder einem Lotteriebetrieb. Wir haben dennoch nach genauer Prüfung nie an unserer Einschätzung gezweifelt. Jetzt hat das Gericht in Paris dem Missbrauch des droit moral und dem Mittel des krassen Vertragsbruchs einen Riegel vorgeschoben – Vertragsbruch übrigens begleitet von einer Medienkampagne, die dem Image dreier Verlage immensen Schaden zugefügt hat – ein Verlag in Zürich, der Ammann Verlag, der Erkleckliches für Rechte an die Agentin bezahlt hat, die nicht das wert waren, was versprochen wurde, wird sich, wenn ich nicht irre, wohl ziemlich getäuscht fühlen dürfen.
Vorverurteilungen sind immer riskant – und auch unerfüllbare Hoffnungen auf Gerichtsentscheidungen namentlich im Bereich der Literatur. Das lehren viele jüngere Fälle wie „Esra“, wie „Tannöd“ und andere Fälle des Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Deswegen werden Sie mich eher auf der Seite derjenigen finden, die die Literatur und vor allem solche über dissidente Trinker, Querulanten und durstige Reisende mit dem Ziel des Delirium Tremens trotz dieses Urteils zugunsten von Kein & Aber lieber nicht nüchternen Paragraphen und promillefreien schwarzen Roben überlassen möchten.“