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BGH zu Preisangaben im Internet-Versandhandel

Der Bundesgerichtshof hat dazu Stellung genommen, wie im Internethandel auf die vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss, meldet das Portal BusinessPartner.

Nach der Preisangabenverordnung sei ein Versandhändler dazu verpflichtet, zusätzlich zum Endpreis der Ware anzugeben, dass die Preise Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.

Außerdem muss er diese Angaben dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.

Weiterlesen: http://www.pbs-business.de/news/1523-BGH_zu_Preisangaben_im_Internet-Versandhandel/

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