Schweizer Buchhändler dürfen am sich Abend des 26. Oktober – die Nacht, in der der deutsche „Harry Potter VII“ verkauft werden darf – seelenruhig aufs Ohr legen, meldet der „Schweizer Buchhandel“. Nichts mit Zusatzgeschäft und Medienhype:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) untersagt den Einsatz von Personal für den Verkauf des Buches zwischen 00.01 und 5.59 Uhr, weil dem Erstverkaufszeitpunkt „eine kulturelle Bedeutung abgehe“.