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Privatkopie bleibt erlaubt – meist / Phonoverband erwägt Verfassungsbeschwerde

Die Urheberrechtsreform ist beschlossene Sache [mehr…]. Für die Verbraucher bringt sie jedoch einigeVeränderungen mit sich.

Verbände fürchten Verunsicherung. Kopierfähige Geräte könnten teurer werden. Die Musikindustrie erwägt sogar eine Verfassungsbeschwerde, schreibt SPIEGEL-Online.

Die Privatkopie bleibt weiterhin legal. Allerdings nur dann, wenn man sie anfertigen kann, ohne dafür einen „wirksamen“ Kopierschutz zu knacken. Wie ein solcher Kopierschutz aussehen muss und woran man ihn erkennen kann, lässt auch dieses Gesetz freilich offen.

Ebenfalls offen ist, woran man „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen“ erkennen soll, von denen man künftig per Gesetz kein Kopien mehr anfertigen darf. Das kann beispielsweise Musikdownloads aus dem Internet betreffen. War es bisher nur verboten, illegal kopierte Musik online anzubieten, so kann man künftig auch für das Herunterladen bestraft werden.

Gescheitert ist die von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellregelung für Nutzer von Tauschbörsen. Deshalb können nunmehr auch als „Gelegenheitskopierer“ strafrechtlich belangt werden, der sich in kleinen Mengen etwa aus Tauschbörsen bedienen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert, dass gelegentliche Privatkopierer nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden. Zudem fürchtet der Verband, dass die Verbraucher durch die Neuregelung des Urheberrechts weitgehend ohne Rechte bleiben.

Ein weiterer Punkt, der direkt die Verbraucher betrifft, ist die Änderung der sogenannten Geräteabgabe. Bisher wurden nur Faxgeräte, Kopierer, Scanner sowie CD- und DVD-Brenner mit dieser Abgabe belegt. Künftig soll sie jedoch für alle Geräte gelten, die geeignet sind, Kopien urheberrechtlich geschützter Werke anzufertigen. Dazu könnten beispielsweise Drucker und PCs zählen. Oder auch Handys, PDAs und Digitalkameras.

Wurde die Höhe dieser Abgabe bisher per Gesetz definiert, sollen Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften künftig die Abgabesätze untereinander aushandeln. Die ursprünglich vorgesehene Festlegung einer Obergrenze in Höhe von fünf Prozent des Verkaufspreises wurde verworfen. Der IT-Branchenverband Bitkom fürchtet nun, Drucker könnten sich um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker sogar um mindestens 76,70 Euro.

Auch für die Rechteinhaber wird sich mit dem neuen Gesetz einiges ändern. Eine der interessantesten Neuerungen: Sollten sich nach Erstellung eines Werkes neue technische Möglichkeiten für dessen Vertrieb ergeben, muss der Rechteinhaber von den Verwertern seiner Werke über eine geplante Nutzung der neue Vertriebswege informiert werden. Der Rechteinhaber hat dann drei Monate Zeit, zu wiedersprechen. Bleibt der Widerspruch aus, dürfen die Werke uneingeschränkt genutzt werden. Dem Rechteinhaber ist dafür eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen. Diese Vergütungen werden nur über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA ausgeschüttet.

Der Musikwirtschaft hingegen geht die Novelle nicht weit genug. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, bezeichnete das neue Gesetz als Rückschritt für die gesamte Kreativwirtschaft. Der Gesetzgeber habe eine wichtige Chance verpasst, den Schutz geistigen Eigentums an die radikal veränderten Rahmenbedingungen in der digitalen Welt anzupassen. Zudem verstoße das neue Urheberrecht gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum schützt. Der Phonoverband prüfe nun, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.

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