In einer Mail an buchmarkt.de reagiert jetzt Lorenz Borsche, Initiator der Idee, aus der Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft (BAG) eine Genossenschaftsbank zu machen, auf die Empfehlungen des Arbeitskreises kleiner Verlage (AkV) und der Arbeitskreises Kleiner Sortimente (AkS), die BAG nach dem Kölner Modell mehrheitlich unter das das Dach der BBG zu ordnen, [mehr…].
Gestern erschien die Anzeige des BAG-Vereins im Börsenblatt, in dem die drei Vorschläge, über die die Mitglieder abstimmen mögen, nun offiziell schriftlich vorliegen. Sie lauten: Gründung einer Genossenschaftsbank, das Kölner Modell, dem zu Folge das BAG-Geschäft mit einem Kredit von 4,4 Mio. Euro abgesichert wird und dafür die BAG zu 75 Prozent in die Börsenvereinsbeteiligungsgesellschaft (BBG) übergeht und das Genussscheinmodell, wonach Branchenmitglieder 60000 Genussscheine a 100,- Euro zeichnen.
Hier seine Stellungnahme:
„Das Phantom vom Dom
AKS und AKV präferieren das „Kölner Modell“. Leider gibt es dieses Modell gar nicht wirklich, es ist eher ein Phantom. Ein Vorschlag in mehreren Varianten, weil jede Seite dazu ihre eigenen Vorstellungen hat.
Soll der MVB 75% erhalten? Oder 74,9%? Der kleine Unterschied: Das letztere garantiert eine Sperrminorität der BAG. Das will der BÖV aber nicht. Auch das diskutierte VETO-Recht für den BAG-Verein hilft nur, wenn man es schriftlich hat. Hat man aber nicht.
Gibt es das Kölner Modell
– als unterschriftsreifen Vertrag? Nein.
– als Vertragsentwurf? Nein.
– als Letter-of-Intent? Nein.
3x Nein. Was gibt es dann? Mündlich disktuierte Vorschläge, eine vage Beschreibung im Börsenblatt, mehr nicht. Irgendeine verbindliche Zusage des Börsenvereins? Nein. Was ist dieses Modell also? Bislang nur das Phantom vom Dom, die vage Hoffnung, der BÖV möge sich partnerschaftlich verhalten, möge Rücksicht nehmen auf die Mitglieder des BAG-Vereins, die lautstark die Unabhängigkeit fordern.
Ist mit partnerschaftlicher Rücksicht des BÖV zu rechnen?
Erinnern wir uns: Ende Dezember sagt der Vorsteher des BÖV der BAG großzügig Soforthilfe zu. Die Zeit drängt. Am 5. Januar wird die Kreditzusage offiziell ausgelobt. Die BAG bietet dem Kreditgeber, dem MVB an, den Vertrag auszufertigen. Aber jetzt braucht der MVB dazu plötzlich über 3 Wochen. Am 29. Januar liegt ein Vertrag auf dem Tisch, bei dem der BAG die Luft weg bleibt: 7 Monate Kredit (bis August) zu 8%, wenn dann keine Rückzahlung erfolgt, Übernahme der 90% BAG-Vereinsanteile an der BAG GmbH durch die MVB, die sowieso schon die anderen 10% hält, dann also 100% hat. Und falls der Kredit nicht gezogen wird, sind trotzdem 5% Zins fällig.
Ein Wort dazu: Aval- oder Bürgschaftszinsen sind am Markt normalerweise um 1% zu haben. Und da verlangt man 5%? Von einer ohnehin angeschlagenen Schwesterfirma, deren *Mitglied* und *Gesellschafter* man ist?
Die BAG will verhandeln. Das zieht sich bis Ende Frebruar. Man ist sich fast einig. Da verlangt der BÖV plötzlich ultimativ die Unterschrift unter den obigen Vertrag. Andernfalls: Geschäftsführer marsch zum Amtsgericht, Pleite anmelden.
Gleichzeitig füttert der Börsenverein die Öffentlichkeit mit der Information, die BAG habe den Kredit um 8 Wochen verzögert. Man vergisst zu erwähnen, daß die ersten fast 4 Wochen aufs Konto des BÖV gehen. Und daß der dann vorgelegte Vertrag – die bedingungslose Kapitulation der BAG – so gestaltet war, daß die BAG versuchen MUSSTE dies nachzuverhandeln. Die 8 Wochen Verzögerung also voll aufs Konto des MVB gehen.
Aber: wer wird das glauben, wenn man mit dem Finger *vorher* auf die BAG gezeigt hat, die trotz großzüiger Kreditzusage jetzt auch noch bockig ist? Die doch die Krise „herbeigeschludert“ hat? Mit diesem Druck setzt man die bedingslose Kapitulation der BAG dann durch.
Ärgerlich nur, daß plötzlich die BAG-Mitglieder öffentlich protestierten. Sie wollen nur 49,5% abgeben. Würde man die fällige Zustimmung zu 100% auf der BAG-MV in Leipzig bekommen? Muss man jetzt vielleicht taktisch doch etwas nachgeben? Aber blos nicht zuviel, 75% muss es werden.
Urplötzlich werden in der Öffentlichkeit Zweifel an der Beschlussfähigkeit der MV laut. Das passt natürlich prima. Jetzt kann man „großzügig“ die 75/25-Lösung anbieten. Natürlich nur mündlich.
Das hat man ja schon bei der „großzügigen“ Kreditzusage Anfang Januar so gemacht, denn mündlich ist nicht gerichtsfest. Was kam dabei heraus? Der Kapitulationsvertrag. So geht das mit mündlichen Hilfs-Zusagen. Wie das Kölner Modell ja auch eine ist.
Was also empfehlen uns der AKV und der AKS? Wir mögen doch bitte einem Phantom hinterher jagen, und wenn wir es fangen, wird alles gut? Nichts wird gut. Der Verein will die BAG mit Haut und Haaren, sprich: mit Junktim (BAG nur für BÖV-Mitglieder, die deshalb BÖV-Beitrag zahlen müssen) und mit Bank-Lizenz (wer weiß, was die wert ist, kann man ja immer noch mal brauchen).
Wie sinnvoll ist es, dem schlechten Gelde noch das Gute aus dem Cashpool der BBG hinterherzuwerfen? Denn daß die BAG in der Hand der BBG, so wie sie ist, also mit ihren mitgliederfreundlichen günstigen Kosten und deshalb nur schmalen Gewinnen, den 3-Mio-Kredit in wenigen Jahren ohne jede Beitragserhöhung abträgt, wer mag das glauben?
Nein, das Kölner Phantom ist keine Lösung. Phantome sind nie die Lösung, sondern immer nur das Problem. Und wer – ohne die Hand auf einem Stück Papier zu haben – die Zustimmung zu einem solchen Wolkengebilde empfiehlt, der wird erleben, daß er – wie die BAG im Januar – direkt vom Regen in die Traufe gerät. Mit kaufmännischer Weitsicht hat all das nichts zu tun.
Weitsichtig wäre hingegen die sofortige Gründung einer Genossenschaftsbank, wie von vielen vorgeschlagen. Das hat Zukuft, denn damit kommt fremdes, frisches Geld in die Branche. Das erst später angehen zu wollen, ist wieder ein Phantomgebilde, denn wenn die BBG jetzt ihr Geld in der BAG vertändelt, dann fehlt es später. Und – mal ehrlich – eine Bank in der Hand der BBG, würden Sie da hin gehen?
Lorenz Borsche“







