Im Herbst wird ein Gericht beurteilen müssen, ob Andrea Maria Schenkel Teile ihres Romans „Tannöd“ von Peter Leuschners „Hinterkaifeck“ abgeschrieben hat, wie dieser behauptet. [mehr…]. Immerhin hat das Buch inzwischen eine Auflage vn 150 000 erreicht. Das ist der Süddeutschen Zeitung sogar ein Artikel auf Seite 3 wert.
So heißt es: Die Hauptaufgabe des Gerichts werde darin bestehen, zu klären, ob es sich bei „Hinterkaifeck“ um ein Sachbuch oder eine romanhafte Erzählung handelt. Für Götz von Olenhusen, den Anwalt von Andrea Maria Schenkel und des Nautilus-Verlags, ist klar, dass der Titel als Sachbuch zu bewerten ist. Und Fakten, die in Sachbüchern wiedergegeben werden, gelten für ihn als Allgemeingut.
Nun meldet allerdings der Donaukurier, dass Leuschners Titel selbst zahlreiche Übereinstimmungen zu den Werken Josef Ludwig Heckers enthält. Dieser hatte 1951 wie 1972 eine Fortsetzungsgeschichte über die Hinterkaifecker Bluttat im Donaukurier unter dem Pseudonym „Josef Ludwig“ veröffentlicht.