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Beschlussfähigkeit der außerordentlichen BAG-Mitgliederversammlung steht in Zweifel

Wie in Branchenkreisen nun bekannt wird, gibt es Zweifel, ob die langerwartete Mitgliederversammlung der Buchhändlerischen Abrechnungsgesellschaft (BAG) am 24. März 2007 überhaupt beschlussfähig ist. Eigentlich sollte auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung über die Zukunft der Eigenständigkeit des Unternehmens entschieden werden.

Sicher ist, dass der Verein entgegen der Satzung die Versammlung zu spät angekündigt hat. Das hätte der Verein per Börsenblattanzeige sechs Wochen vorher tun müssen. „Ort und Termin der Mitgliederversammlung werden mindestens sechs Wochen vorher im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel angekündigt, mit der Aufforderung, Anträge zur Tagesordnung zu stellen, oder bei anstehenden Wahlen, Wahlvorschläge zu unterbreiten.“

Die Anzeige hätte also bereits am 8. Februar 2007 erscheinen müssen. Tatsächlich findet sich die Einladung erst eine Woche später, am 15. Februar 2007, im Branchenblatt. Auch wenn es sich in diesem Fall um eine „Außerordentliche Mitgliederversammlung“ handelt – die Satzung unterscheidet nicht zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung. Sie fordert lediglich, dass eine ordentliche Mitgliederversammlung alljährlich abzuhalten sei. Mit diesem Formfehler könnte jede Entscheidung, die getroffen wird, nachträglich angefochten werden.

Am 24. März 2007 geht es um die Frage, ob die BAG einen Kredit der MVB annehmen soll. Auch wenn er nicht in Anspruch genommen wird, wird er nur für die Bereitstellung mit fünf Prozent verzinst und muss in sieben Monaten wieder zurückgegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird die BAG zu einem großen Teil oder ganz in die Hände der Börsenvereinstochter übergehen. Ein entsprechender Vertrag ist bereits unterzeichnet worden, allerdings mit dem Vorbehalt, dass die Mitglieder des Vereins für Buchhändlerischen Abrechnungsverkehr dem nachträglich zustimmen.

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