Zwei ver.di-Mitglieder, Beschäftigte im Einzelhandel, klagen jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Dies teilte heute ver.di-Fachbereichsleiter Günther Waschkuhn im Rahmen einer Fachbereichskonferenz mit. An der Konferenz nehmen Delegierte aus Betrieben des Groß- und Einzelhandels aus Berlin und Brandenburg teil. „Die zwei Kläger kämpfen stellvertretend für die rund 60.000 Einzelhandels-Beschäftigten in Berlin gegen das neue Gesetz“, sagte Waschkuhn. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ist selbst nicht klageberechtigt und unterstützt daher die Klage von betroffenen Mitgliedern. Die heutige Fachbereichskonferenz befasst sich u.a. mit dem Thema Ladenöffnungszeiten und der anstehenden Tarifrunde im Einzelhandel.
Die Klage gegen das neue Ladenöffnungsgesetz wird zunächst vor dem Berliner Verwaltungsgericht geführt, die entsprechenden Klageschriften wurden heute eingereicht. Die Klage richtet sich nicht gegen Arbeitgeber, sondern gegen das Land Berlin als Gesetzgeber, das mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz die zuvor vier möglichen Öffnungen an Sonntagen erheblich ausgeweitet hat. Dieses widerspricht u.a. den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, das in seinem Paragraphen 10 keine Ausnahmemöglichkeit vorsieht, die eine Sonntagsöffnung des Einzelhandels zulassen würde. Die Kläger streben an, die Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes gerichtlich feststellen zu lassen. ver.di erwartet wegen der schwierigen Rechtsfragen keine schnelle Entscheidung, zu erwarten ist, dass über alle Instanzen verhandelt wird.