Home > ARCHIV > LG München I: Stefan und Erkan haben kein Monopol auf typischen Sprachstil türkisch-stämmiger Jugendlicher

LG München I: Stefan und Erkan haben kein Monopol auf typischen Sprachstil türkisch-stämmiger Jugendlicher

Stefan und Erkan hätten kein „Monopol auf Türkdeutsch“, zitiert heute beck-online aus einem Urteil des Münchener Landgerichts.

Die beiden Münchener Komiker Stefan und Erkan sind mit einer Klage gegen McDonalds Österreich gescheitert. Das Burger-Imperium hatte seine Produkte in Österreich mit einer Sprachparodie im Sprachstil türkischstämmiger Jugendlicher beworben. Die Komiker, die unter anderem eine Figur namens „Döner-Tier“ vertreiben, sahen hierin eine Ausnutzung ihrer Imagemerkmale – zu Unrecht, wie das Landgericht München I entschied.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Anzeige