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Ludwig Könemann widerspricht Kündigung durch Tandem

Soeben erreicht uns über seine Anwälte eine Erklärung von Ludwig Könemann, aus der hervorgeht, dass er gegen die von Tandem ausgesprochene Kündigung [mehr…] vorgehen will. Hier der offizielle Text im Wortlaut. Er spricht für sich selbst:

Die Kündigung kam für mich und die Partner der Könemann in der Tandem Verlag GmbH völlig überraschend.

Meine Anwälte haben einer Beendigung der Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung widersprochen.

Noch am 15.11.2006 wurde eine wichtige Vereinbarung über die weitere langfristige Zusammenarbeit getroffen und hierbei der Tandem Verlag GmbH Rechte am Namen „Könemann“ eingeräumt.

Die Anwälte haben die Tandem GmbH zur Einhaltung der Vereinbarungen aufgefordert und im Weigerungsfall der Tandem GmbH angekündigt, ihr die Gestattung der Nutzung des Namens „Könemann“ zu entziehen.

Hiervon wären insbesondere erhebliche Fertiglager sowohl bei der Tandem GmbH selbst als auch bei Kunden der Könemann in der Tandem GmbH betroffen.

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