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IHK: Am 31. Dezember 2006 droht Verjährungsfrist für Schulden

Der 31. Dezember ist ein Fristdatum, an dem Schulden verjähren, darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg aufmerksam. Damit die Frist nicht verstreicht, müssen die Forderungen neu geltend gemacht werden. Doch die bloße Geltendmachung eines Anspruchs, etwa per Fax oder Einschreiben, reicht nicht aus, um eine Verjährung von Schulden zu verhindern, meldet jetzt das Online Portal Mittelstanddirekt.de

Geeignete Mittel seien dagegen die Erhebung einer Klage oder die Zustellung eines Mahnbescheids, wie die IHK erklärte.

Zu beachten sind unterschiedliche Verjährungsfristen. Der IHK-Bereichsleiter für Recht und Steuern, Detlev Langer, erklärte: „Neben der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gibt es auch besondere Verjährungsfristen mit abweichenden Zeiträumen.“

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